British Airways Entschädigung nach Brexit: EU261 und UK261 im Vergleich
Der Brexit hat die Fluggastrechte bei British Airways (BA) komplizierter gemacht — aber keineswegs abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es zwei parallele Schutzsysteme: EU261/2004 für Flüge ab EU-Flughäfen und das britische UK261 für Flüge ab UK. Dieser Leitfaden erklärt klar, welches Recht wann gilt und wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen.
EU261 vs. UK261 nach dem Brexit: Das duale System
Vor dem Brexit galt EU261/2004 für alle BA-Flüge ab EU- und UK-Flughäfen. Mit dem Brexit am 1. Januar 2021 hat Großbritannien EU261 in nationales britisches Recht übernommen — bekannt als "The Air Passenger Rights and Air Travel Organisers' Licensing (Amendment) (EU Exit) Regulations 2019", kurz UK261. Das Ergebnis:
| Merkmal | EU261 (Abflug aus EU) | UK261 (Abflug aus UK) |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Ab EU-Flughafen, beliebige Airline | Ab UK-Flughafen, beliebige Airline |
| Verspätungsgrenze | 3 Stunden (Ankunft) | 3 Stunden (Ankunft) |
| Kurzstrecke | 250 € | £220 |
| Mittelstrecke | 400 € | £350 |
| Langstrecke | 600 € | £520 |
| Zuständige Behörde | LBA (DE), nationale Behörden | CAA (Civil Aviation Authority, UK) |
Inhaltlich fast identisch — unterschiedliche Währungen
EU261 und UK261 sind inhaltlich nahezu gleich. Die Hauptunterschiede: Währung (EUR vs. GBP) und zuständige Behörde. Die Schutzniveaus, Entschädigungsvoraussetzungen und Ausnahmen (außergewöhnliche Umstände) sind weitgehend identisch.
Flüge ab EU-Flughäfen: EU261 gilt vollständig
Wenn Sie ab einem deutschen, französischen, spanischen oder einem anderen EU-Flughafen mit British Airways fliegen, gilt EU261 unverändert — egal wohin der Flug geht. Die häufigsten EU-Abflüge mit British Airways aus Deutschland:
- Frankfurt (FRA) → London Heathrow (LHR): EU261, 250€ bei 3h+ Verspätung
- München (MUC) → London Gatwick (LGW): EU261, 250€
- Berlin (BER) → London Heathrow: EU261, 250€
- Frankfurt → New York JFK via London: EU261, 600€ (Gesamtstrecke FRA–JFK über 3.500 km)
Für EU-Abflüge können Sie Ihren Anspruch direkt bei British Airways einreichen und bei Ablehnung vor dem deutschen Amtsgericht am Abflugort klagen. Das ist der bequemste Weg für deutsche Passagiere.
Flüge ab UK: UK261 gilt
Wenn Ihr Flug in London, Edinburgh, Manchester oder einem anderen britischen Flughafen startete, gilt UK261 — nicht EU261. Das bedeutet für deutsche Passagiere:
- Entschädigung in GBP: £220 (Kurzstrecke), £350 (Mittelstrecke), £520 (Langstrecke).
- Zuständige Behörde: Civil Aviation Authority (CAA) in Großbritannien.
- Klage: Formal müsste man vor britischem Gericht klagen. In der Praxis reichen viele Passagiere dennoch im UK-Verfahren über CEDR (Centre for Effective Dispute Resolution) ein — das ist das britische Schlichtungssystem für BA.
Hinweis für Rückflüge aus London
Wenn Sie ab Frankfurt nach London fliegen (EU261) und dann zurück von London nach Frankfurt (UK261): Sie haben bei beiden Flügen Schutz — aber unterschiedliche Rechtssysteme. Der Hinflug fällt unter EU261 (deutsches Recht anwendbar), der Rückflug unter UK261 (britisches Recht anwendbar). Die inhaltlichen Rechte sind fast identisch.
Entschädigungshöhe: EUR vs. GBP im Vergleich
Hier ein direkter Vergleich der Entschädigungsbeträge nach EU261 (Euro) und UK261 (Pfund Sterling):
250€ / £220
Kurzstrecke
Unter 1.500 km
z. B. Frankfurt–London
400€ / £350
Mittelstrecke
1.500–3.500 km
z. B. LHR–Kairo
600€ / £520
Langstrecke
Über 3.500 km
z. B. LHR–New York, FRA–LA
Antrag bei British Airways stellen
British Airways hat ein eigenes Online-Portal für Entschädigungsansprüche und bearbeitet Ansprüche professioneller als viele Billigflieger. Dennoch werden berechtigte Ansprüche manchmal abgelehnt:
- 1
Online-Anspruch bei BA einreichen
Gehen Sie auf britishairways.com → Hilfe → Flugunterbrechungen → Entschädigungsantrag. Sie brauchen Buchungsreferenz (PNR), Flugnummer, Datum und tatsächliche Ankunftszeit. BA antwortet typischerweise innerhalb von 7–28 Tagen.
- 2
Rechtslage klarstellen (EU261 oder UK261)
Geben Sie in Ihrem Antrag an, welches Recht gilt: EU261 (Abflug aus EU) oder UK261 (Abflug aus UK). Das vermeidet Verwirrung und beschleunigt die Bearbeitung. Zitieren Sie die genaue Verordnung.
- 3
Bei EU-Abflügen: CEDR oder SÖP
Bei Ablehnung eines EU-Abflugs: SÖP-Schlichtung in Deutschland einleiten (kostenlos). Bei UK-Abflügen: CEDR (Centre for Effective Dispute Resolution) in London — ebenfalls kostenlos. BA ist Mitglied beider Systeme.
- 4
Deutsches Amtsgericht für EU-Abflüge
Bei Scheitern der Schlichtung für EU-Abflüge: Mahnbescheid beim deutschen Amtsgericht. Deutsches Gericht ist zuständig, wenn der Flug in Deutschland startete. Kein Reisen nach London erforderlich.
Häufige Fragen zur British-Airways-Entschädigung nach Brexit
Gilt EU261 für BA nach Brexit?▼
Ja, für Abflüge aus der EU. EU261 gilt weiterhin für alle British-Airways-Flüge, die in einem EU-Mitgliedstaat starten — z. B. ab Frankfurt, München, Amsterdam oder Paris. Für Flüge ab UK (London, Edinburgh, Manchester) gilt das britische Äquivalent UK261.
Wie viel Entschädigung bei BA-Flug nach London?▼
Wenn Ihr Flug ab Deutschland nach London startete: EU261 gilt, 250€ bei Kurzstrecke (Frankfurt–London unter 1.500 km). Wenn Ihr Rückflug ab London nach Deutschland startete: UK261 gilt, £220 bei Kurzstrecke. Der Inhalt der Rechte ist fast identisch — nur Währung und Behörde unterscheiden sich.
Wo klage ich gegen BA?▼
Für EU-Abflüge (z. B. Frankfurt–London): deutsches Amtsgericht am Abflugort, also Amtsgericht Frankfurt. Für UK-Abflüge: britischer Small Claims Court oder CEDR-Schlichtung. Für die meisten deutschen Passagiere, die ab Deutschland mit BA geflogen sind, ist das deutsche Gericht die einfachste Option.
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