Condor & TUI fly: Entschädigung bei Flugverspätung im Urlaub

9 Minuten Lesezeit

Der Urlaub beginnt oder endet mit Stress am Flughafen? Gerade bei Ferienfliegern wie Condor oder TUI fly fragen sich viele: Gilt das EU-Recht auch hier? Die klare Antwort: Ja! Wir zeigen, wie Sie zu Ihrem Geld kommen.

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Entschädigung bei Ferienfliegern

Viele Urlauber denken, bei "Billigfliegern" oder Charterflügen hätten sie weniger Rechte. Das ist falsch. Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge, die:

  • In der EU starten (egal welche Airline).
  • In der EU landen UND von einer EU-Airline durchgeführt werden (Condor und TUI fly sind EU-Airlines).

Somit haben Sie bei Verspätungen ab 3 Stunden oder Annullierungen Anspruch auf 250€, 400€ oder 600€ pro Person – auch für Kinder mit eigenem Sitzplatz!

Besonderheit: Pauschalreise

Wenn Sie Flug und Hotel zusammen gebucht haben (Pauschalreise), haben Sie einen doppelten Vorteil:

  1. Gegen die Airline: Anspruch auf pauschale Entschädigung nach EU-Recht (bei Verspätung/Annullierung).
  2. Gegen den Reiseveranstalter: Anspruch auf Reisepreisminderung wegen Reisemangel (nach deutschem Reiserecht / Frankfurter Tabelle).

Achtung: Die EU-Entschädigung kann auf den Schadensersatz des Veranstalters angerechnet werden. Sie bekommen also nicht "doppelt" Geld für denselben Schaden, aber Sie können sich den höheren Betrag sichern.

Preisminderung (Frankfurter Tabelle)

Die sogenannte "Frankfurter Tabelle" dient als Orientierungshilfe für Reisemängel. Bei Flugverspätungen sieht sie vor:

  • Ab der 5. Stunde Verspätung: 5% des Tagesreisepreises pro Stunde.

Oft ist die pauschale EU-Entschädigung (z.B. 400€ pro Person) deutlich höher als die prozentuale Minderung. Prüfen Sie daher immer zuerst den EU-Anspruch!

Flugzeitenänderung vor Abreise

Ferienflieger verschieben oft Wochen vor Abflug die Zeiten.

  • Verschiebung > 14 Tage vor Abflug: Kein Entschädigungsanspruch, aber Recht auf Rücktritt oder kostenlose Umbuchung.
  • Verschiebung < 14 Tage vor Abflug: Gilt als Annullierung! Anspruch auf Entschädigung, wenn die neue Zeit stark von der alten abweicht.

Forderung bei Condor/TUI einreichen

Wenden Sie sich direkt an die ausführende Airline (nicht den Reiseveranstalter, wenn es um die EU-Entschädigung geht).

Sowohl Condor als auch TUI fly haben Formulare auf ihren Webseiten. Erfahrungsgemäß wird dort aber oft versucht, mit Gutscheinen abzuwiegeln oder auf "außergewöhnliche Umstände" verwiesen.

Geld statt Gutschein!

Lassen Sie sich nicht vertrösten. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und setzen Ihre Rechte durch – notfalls vor Gericht.

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