Brexit und Fluggastrechte: EU261 für UK-Flüge — was gilt noch?
Seit dem Brexit am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitglied mehr. Viele Reisende fragen sich: Gelten meine Fluggastrechte nach EU261 noch, wenn ich nach oder von Großbritannien fliege? Die Antwort ist: Ja — aber es kommt auf die Abflugrichtung an.
Was hat sich durch den Brexit geändert?
Vor dem Brexit galt EU261/2004 für alle Flüge ab EU- und UK-Flughäfen gleichermaßen. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde EU261 in britisches Recht überführt — als sogenanntes UK261 (UK Retained Regulation 261/2004). Das Ergebnis: Beide Regelwerke sind inhaltlich nahezu identisch, gelten aber jeweils in ihrem eigenen Rechtsraum.
Die einfache Faustregel
Abflug aus der EU (z.B. Frankfurt → London): EU261 gilt.
Abflug aus dem UK (z.B. London → Frankfurt): UK261 gilt.
In beiden Fällen haben Sie Anspruch auf Entschädigung — die Berechnung ist strukturell identisch.
Die praktischen Auswirkungen des Brexit auf Ihre Rechte sind also gering. Die wesentlichen Unterschiede betreffen die Währung der Entschädigung und die zuständige Aufsichtsbehörde.
EU261 für Flüge ab EU-Flughäfen
EU261/2004 gilt unverändert für alle Flüge, die an einem EU-Flughafen starten — unabhängig davon, ob die Airline eine EU-Airline oder eine UK-Airline (wie British Airways) ist. Das bedeutet:
- Flug Frankfurt → London Heathrow mit British Airways: EU261 gilt.
- Flug München → Manchester mit Eurowings: EU261 gilt.
- Flug Berlin → Edinburgh mit Ryanair: EU261 gilt.
Bei Verspätung von mehr als 3 Stunden oder Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung haben Sie Anspruch auf Entschädigung in Euro sowie auf Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Hotel bei Übernachtung). Die zuständige Aufsichtsbehörde für Beschwerden ist in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
UK261 für Flüge ab britischen Flughäfen
Für Flüge, die an einem britischen Flughafen starten, gilt seit dem Brexit das UK Retained Regulation 261/2004 (UK261). Es schützt Sie bei:
- Verspätungen von mehr als 3 Stunden am Endziel
- Annullierungen mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung
- Verweigerung des Boardings (Überbuchung)
UK261 gilt für alle Airlines — also auch für deutsche Airlines wie Lufthansa oder Eurowings, wenn sie ab London abheben. Die zuständige Aufsichtsbehörde in Großbritannien ist die Civil Aviation Authority (CAA) mit Sitz in London.
Besonderheit: Nordirland
Flüge ab Belfast International Airport (BFS) oder George Best Belfast City Airport (BHD) fallen unter UK261, nicht unter EU261. Nordirland gehört zwar wirtschaftlich teilweise zum EU-Binnenmarkt, nicht aber im Bereich Luftfahrtrecht.
Entschädigungsbeträge: EU261 vs. UK261
Die Entschädigungsstruktur ist in beiden Regelwerken identisch — nur die Währung unterscheidet sich:
| Strecke | EU261 (Euro) | UK261 (Pfund) |
|---|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € | 250 £ |
| 1.500–3.500 km | 400 € | 400 £ |
| über 3.500 km (innerhalb EU/UK: halber Betrag) | 600 € | 600 £ |
Da das Pfund Sterling in der Regel etwas stärker als der Euro ist, bedeutet UK261 in der Praxis oft eine etwas höhere Entschädigung in Euro-Gegenwert — das ist ein kleiner Vorteil des britischen Systems.
Anspruch geltend machen
Das Vorgehen ist unabhängig davon, ob EU261 oder UK261 gilt, weitgehend identisch:
- Reklamation direkt bei der Airline einreichen — schriftlich per E-Mail oder über das Online-Formular der Airline. Geben Sie Flugnummer, Datum und die konkrete Verspätungsdauer an.
- Abwarten — die Airline hat bis zu 6–8 Wochen Zeit für eine Antwort. Lehnt sie ab oder reagiert nicht, gehen Sie zum nächsten Schritt.
- Aufsichtsbehörde einschalten:
- Bei EU261: Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Deutschland
- Bei UK261: Civil Aviation Authority (CAA) in Großbritannien
- Schlichtung oder Klage — in Deutschland über söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr) oder Amtsgericht.
Zuständiges Gericht für UK261-Ansprüche
Nach dem Brexit können Sie UK261-Ansprüche für Flüge ab britischen Flughäfen grundsätzlich auch vor deutschen Gerichten einklagen — sofern die Airline in Deutschland eine Niederlassung hat (z.B. British Airways, Ryanair). Alternativ können Sie britische Gerichte nutzen, was für viele Deutsche weniger praktisch ist.
Häufige Fragen
Beeinflusst der Brexit meine Rechte bei einem Flug nach London?
Nein — bei einem Flug ab Deutschland (EU-Flughafen) gilt EU261 vollumfänglich. Der Brexit hat daran nichts geändert. Auf dem Rückflug aus London gilt UK261, das nahezu identische Rechte bietet.
Bekomme ich Euro oder Pfund für einen UK-Flug?
Für Flüge ab einem britischen Flughafen wird die Entschädigung nach UK261 in Pfund Sterling ausgezahlt (250/400/600 GBP). Für Flüge ab EU-Flughäfen erhalten Sie Euro gemäß EU261.
Welche Behörde behandelt UK-Flugbeschwerden?
Die britische Civil Aviation Authority (CAA) ist für UK261 zuständig. Das deutsche Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist nur für EU261-Fälle (Flüge ab EU-Flughäfen) zuständig.
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