Flughafen BER Berlin: Rechte bei Flugverspätung & Annullierung
Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) eröffnete im Oktober 2020 nach jahrelangen Verzögerungen und wurde zum Symbol für deutsche Bauprojekt-Probleme. Heute dient er als Hauptflughafen der deutschen Hauptstadt und hat sich zu einem wichtigen Drehkreuz für Billigfluggesellschaften entwickelt. Wenn Ihr Flug ab BER verspätet oder annulliert wird, haben Sie klare Rechte — und Billigairlines wie Ryanair oder easyJet müssen diese genauso respektieren wie die großen Carrier.
EU261 am Flughafen BER
Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 gilt für alle Abflüge vom Flughafen Berlin Brandenburg — unabhängig davon, ob Sie mit einer europäischen oder einer außereuropäischen Airline fliegen. Der Flughafen liegt in Deutschland, einem EU-Mitgliedstaat, weshalb EU-Recht für alle Abflüge greift.
Konkret bedeutet das: Wenn Ryanair Ihren Flug von BER nach Dublin annulliert, haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach EU261. Wenn easyJet 3,5 Stunden zu spät von Berlin nach Amsterdam landet, steht Ihnen ebenfalls Geld zu. Selbst wenn Turkish Airlines von Berlin nach Istanbul verspätet ist, gilt EU261 — denn der Abflug war in der EU.
Ausnahme: Nicht-EU-Carrier auf Nicht-EU-Strecken
Fliegen Sie mit einer Nicht-EU-Airline von Berlin in Richtung EU, gilt EU261 für den Hinflug (Abflug in Berlin = EU). Für Rückflüge aus Nicht-EU-Ländern mit Nicht-EU-Carriern gilt EU261 jedoch nicht. Mehr dazu in unserem Artikel über Antalya-Rückflüge.
Airlines am BER
Das Airline-Portfolio am BER unterscheidet sich deutlich von anderen deutschen Großflughäfen: Billigfluggesellschaften dominieren das Angebot.
Ryanair
Ryanair ist eine der größten Airlines am BER und fliegt von Berlin aus zahlreiche europäische Ziele an, insbesondere in Südeuropa, Irland und Osteuropa. Ryanair ist bekannt für aggressive Abwehrtaktiken bei Entschädigungsansprüchen. Sie schicken häufig Standardabsagen und behaupten außergewöhnliche Umstände. Bleiben Sie hartnäckig — die Erfolgsquote bei weitergeführten Fällen ist hoch.
easyJet
easyJet hat eine starke Basis am BER und fliegt viele Mittelstrecken in Europa. easyJet ist im Vergleich zu Ryanair etwas kooperativer bei Entschädigungen, lehnt jedoch ebenfalls regelmäßig berechtigte Ansprüche ab.
Eurowings
Als Lufthansa-Tochter ist Eurowings am BER präsent und fliegt sowohl Innerdeutschland als auch europäische Ziele. Eurowings nutzt gelegentlich Gutscheintaktiken — bietet Passagieren Voucher an, obwohl diese das Recht auf Barzahlung haben.
Wizz Air
Wizz Air ist besonders für Verbindungen nach Osteuropa (Polen, Rumänien, Ungarn, Ukraine) bekannt. Als ungarische Airline unterliegt Wizz Air ebenfalls EU261, da sie innerhalb der EU operiert.
Häufige Probleme am BER
Obwohl der BER vergleichsweise neu ist, hat er mit typischen Flughafenproblemen zu kämpfen:
Kapazitätsengpässe bei Billigairlines
Billigfluggesellschaften fliegen ihre Flugzeuge mit minimalen Puffern — eine Verzögerung früh am Morgen pflanzt sich durch den ganzen Tag fort. Wenn Ihre Maschine erst spät nachts von einem anderen Flughafen in Berlin eintrifft, ist die Verspätung des nächsten Morgens bereits programmiert. Diese Rotationsverspätungen gelten als operative Probleme der Airline und begründen Entschädigungsansprüche.
Anspruchsablehnungen durch LCCs
Besonders Ryanair, aber auch easyJet und Wizz Air lehnen Entschädigungsansprüche überdurchschnittlich oft ab. Begründungen sind vielfach vage ("außergewöhnliche Umstände", "ATC-Restriktionen", "Wetterbedingungen") und oft nicht substantiiert. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen — eine fundierte Ablehnung muss konkrete Fakten nennen.
Gutschein-Angebote statt Barzahlung
Einige Airlines bieten bei Annullierungen Reisegutscheine an, anstatt die gesetzliche Geldentschädigung zu zahlen. Sie sind nicht verpflichtet, einen Gutschein anzunehmen. Bestehen Sie auf Banküberweisung oder Kreditkartenerstattung.
Höhe der Entschädigung
(z.B. BER–Amsterdam, BER–Wien)
(z.B. BER–Istanbul, BER–Kairo)
(z.B. BER–New York)
Antrag stellen
So gehen Sie bei einem Entschädigungsanspruch ab dem Flughafen BER vor:
- Belege sammeln: Bordkarte, Buchungsbestätigung, Fotos der Anzeigetafel, Notizen über Durchsagen am Gate.
- Grund dokumentieren: Fragen Sie das Gate-Personal nach dem offiziellen Grund der Verspätung oder Annullierung. Lassen Sie sich diesen wenn möglich schriftlich geben.
- Anspruch bei der Airline einreichen: Nutzen Sie das Online-Formular der Airline oder schreiben Sie eine formelle E-Mail. Nennen Sie Flugnummer, Datum, Buchungsnummer und die konkrete Entschädigungssumme, die Sie fordern.
- Bei Ablehnung: Schlichtung oder Klage. Die söp bietet kostenloses Schlichtungsverfahren an. Alternativ können Sie beim deutschen Amtsgericht klagen.
Häufige Fragen
Welche Airlines fliegen ab BER?
Hauptsächlich Ryanair, easyJet, Eurowings und Wizz Air. Daneben Lufthansa, Turkish Airlines, Air France/KLM und weitere.
Was bei Ryanair-Verspätung ab BER?
Anspruch formal einreichen, Ablehnung nicht akzeptieren, Schlichtungsverfahren oder Klage einleiten. Ryanair zahlt häufig erst nach weitergeführten Verfahren.
Kann ich bei LCC-Ablehnung klagen?
Ja. Alle in der EU operierenden Airlines unterliegen EU261. Das Amtsgericht am deutschen Wohnsitz ist zuständig — ohne Anwaltszwang bis 5.000 Euro.
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