Germanwings & Air Berlin: Können Sie noch Entschädigung fordern?

7 Minuten Lesezeit

Zwei bekannte deutsche Fluggesellschaften sind Geschichte: Air Berlin meldete 2017 Insolvenz an, Germanwings stellte 2020 den Betrieb ein. Viele Passagiere, die mit diesen Airlines schlechte Erfahrungen gemacht haben — verspätete Flüge, Annullierungen, verlorenes Gepäck — fragen sich: Gibt es im Jahr 2026 noch eine Möglichkeit, Entschädigung zu erhalten? Die ehrliche Antwort ist differenziert, aber nicht hoffnungslos.

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Air Berlin: Insolvenz und Stand 2026

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG meldete am 15. August 2017 Insolvenz an — ein Schock für Millionen von Passagieren und Zehntausende von Mitarbeitern. Die Airline war bis dahin die zweitgrößte Fluggesellschaft Deutschlands. Mit der Insolvenzanmeldung stellte Air Berlin den Betrieb schrittweise ein; der letzte Flug fand am 27. Oktober 2017 statt.

Das Insolvenzverfahren wurde durch den Insolvenzverwalter Lucas Flöther (Kanzlei Görg) verwaltet. Gläubiger — darunter Passagiere mit EU261-Ansprüchen und nicht erstatteten Tickets — mussten ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete im Herbst 2018.

Stand 2026: Das Insolvenzverfahren von Air Berlin ist in seinen wesentlichen Teilen abgeschlossen. Die Insolvenzmasse wurde verteilt. Ungesicherte Gläubiger — also normale Passagiere — erhielten eine Insolvenzquote von etwa 1 bis 2 Cent pro Euro Forderung, also ca. 1–2 %. Bei einem EU261-Anspruch von 250 Euro wären das ca. 2,50 bis 5 Euro.

Neue Forderungsanmeldungen im regulären Insolvenzverfahren sind nicht mehr möglich. Wenn Sie Ihre Forderung nicht rechtzeitig angemeldet hatten, haben Sie im Hauptinsolvenzverfahren keine Handhabe mehr.

Wichtig: Kreditkarten-Chargeback war der beste Weg

Für Air-Berlin-Tickets, die mit Kreditkarte bezahlt wurden, war der Kreditkarten-Chargeback der effektivste Weg zur Erstattung. Die meisten Chargeback-Fristen (120 Tage) sind für Air Berlin inzwischen lange abgelaufen. Wenn Sie damals keinen Chargeback beantragt haben, sind die direkten Rückforderungsmöglichkeiten sehr begrenzt.

Germanwings: Betriebseinstellung 2020

Germanwings (IATA-Code: 4U) war eine Tochtergesellschaft der Lufthansa AG, die als Low-Cost-Carrier innerhalb Europas operierte. Im Zuge der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen massiven Nachfrageeinbrüche entschied Lufthansa im April 2020, den Germanwings-Betrieb dauerhaft einzustellen. Der letzte kommerzielle Germanwings-Flug fand am 21. April 2020 statt.

Wichtiger Unterschied zu Air Berlin: Germanwings ist nicht insolvent. Die Gesellschaft Germanwings GmbH existiert als juristische Person weiterhin, ist aber nicht mehr im Flugbetrieb aktiv. Das bedeutet: Es gibt kein Insolvenzverfahren, keinen Insolvenzverwalter und keine Gläubigerrangliste. Ansprüche gegen Germanwings sind grundsätzlich anders zu behandeln.

Versuche, Ansprüche geltend zu machen: Da Germanwings eine 100-prozentige Tochter der Lufthansa AG ist, gibt es theoretisch die Möglichkeit, Ansprüche gegen Germanwings GmbH oder — in Einzelfällen — gegen die Muttergesellschaft Lufthansa AG geltend zu machen. In der Praxis ist dies jedoch schwierig, da Germanwings als eigenständige juristische Person behandelt wird.

Verjährungsfrist für Germanwings-Ansprüche

In Deutschland gilt für EU261-Ansprüche die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB, berechnet zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das letzte Betriebsjahr von Germanwings war 2020. Ansprüche aus Flügen bis Dezember 2020 sind daher zum 31. Dezember 2023 verjährt. Wenn Ihr Germanwings-Flug im ersten Quartal 2020 stattfand (letzter Flug: 21. April 2020), ist der Anspruch seit 31. Dezember 2023 verjährt. Handeln Sie sofort, wenn Sie noch Ansprüche aus diesem Zeitraum haben.

Ansprüche anmelden — so geht's

Die Möglichkeiten hängen stark davon ab, um welche Airline es geht (Air Berlin oder Germanwings) und wann Ihr Flug stattfand.

Für Air Berlin (alle Flüge bis Oktober 2017):

  • Das reguläre Insolvenzverfahren ist abgeschlossen. Neue Forderungsanmeldungen im Hauptinsolvenzverfahren sind nicht mehr möglich.
  • Prüfen Sie, ob Sie das Ticket mit einer Kreditkarte bezahlt haben — ein Chargeback ist heute zu spät, aber falls Sie damals keinen gestellt haben und das Ticket erst kurz vor der Insolvenz gebucht haben, wäre es mit dem Anwalt zu prüfen.
  • Wenn Sie eine Pauschalreise mit Air-Berlin-Flügen gebucht hatten, prüfen Sie, ob der Reiseveranstalter Haftung übernommen hat.

Für Germanwings (Flüge bis April 2020):

  • Prüfen Sie zunächst die Verjährung: Flüge bis Dezember 2022 sind seit Ende 2025 verjährt. Flüge von Januar bis April 2020 sind seit Ende 2023 verjährt. Nur bei sehr frühen Flügen (vor 2020) und sehr schnellem Handeln gibt es noch eine kleine Chance, falls die Verjährung aus bestimmten Gründen gehemmt wurde.
  • Wenn Ihr Anspruch nicht verjährt ist: Wenden Sie sich schriftlich an Germanwings GmbH (c/o Lufthansa AG) und stellen Sie Ihren EU261-Anspruch formal. Da Germanwings kein aktives Unternehmen mehr ist, werden Ihre Schreiben möglicherweise von Lufthansa-Rechtsabteilungen bearbeitet.
  • Als Alternative: Wenn der Flug von Eurowings oder einer anderen Lufthansa-Tochter tatsächlich durchgeführt wurde (auch unter der Germanwings-Flugnummer), prüfen Sie, ob der Anspruch gegen das ausführende Unternehmen gerichtet werden kann.

Insolvenzquote und realistische Erwartungen

Der Begriff „Insolvenzquote" bezeichnet den prozentualen Anteil ihrer Forderung, den Gläubiger im Insolvenzverfahren tatsächlich erhalten. Bei Airline-Insolvenzen ist diese Quote für ungesicherte Gläubiger traditionell sehr gering.

Air Berlin: Die Insolvenzquote für ungesicherte Gläubiger lag bei ca. 1–2 %. Bei einer Forderung von 250 Euro (EU261-Entschädigung Kurzstrecke) wären das ca. 2,50 bis 5 Euro Auszahlung — nach Jahren des Wartens. Bei einer Forderung von 600 Euro (Langstrecke) wären es ca. 6 bis 12 Euro.

Zum Vergleich: Die Gläubiger mit besicherten Forderungen (Banken, Pfandgläubiger) erhielten einen deutlich höheren Anteil. Arbeitnehmer mit Lohnforderungen wurden durch das Insolvenzausfallgeld der Bundesagentur für Arbeit zumindest teilweise entschädigt.

Das Fazit für Passagiere: Die Insolvenz einer Airline bedeutet in der Praxis, dass EU261-Entschädigungsansprüche wirtschaftlich nahezu wertlos werden. Die wichtigste Lektion für künftige Buchungen: Immer mit Kreditkarte zahlen und eine Reiseversicherung mit Insolvenzschutz abschließen.

Was noch möglich ist in 2026

Auch wenn die Hauptwege für Air Berlin und Germanwings weitgehend geschlossen sind, gibt es in Einzelfällen noch Möglichkeiten:

1. Reiseversicherung prüfen: Wenn Sie zum Zeitpunkt des Fluges eine Reiseversicherung hatten, die Airline-Insolvenz oder Flugausfall abdeckte, prüfen Sie, ob Ihre Versicherung noch Leistungen erbringen kann. Bei Versicherungen gilt eine andere Verjährungsfrist (oft 2–3 Jahre ab dem Versicherungsfall).

2. Kreditkartenversicherung prüfen: Manche Premium-Kreditkarten bieten Reiseschutzversicherungen, die auch bei Airline-Insolvenz greifen. Prüfen Sie Ihre Kreditkarten-AGBs aus der Zeit des Fluges.

3. Pauschalreiseschutz: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht hatten und der Reiseveranstalter noch existiert, können Sie prüfen, ob der Veranstalter Haftung für die Airline-Störung übernehmen muss.

4. Für Germanwings-Flüge (nicht verjährt): Wenn Ihr Germanwings-Flug noch innerhalb der Verjährungsfrist liegt (sehr unwahrscheinlich für 2026, da die meisten Ansprüche bis Ende 2023 verjährt sind), wenden Sie sich sofort an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Claim-Dienstleister.

Lernen aus der Vergangenheit

Die Air-Berlin- und Germanwings-Fälle lehren uns wichtige Lektionen für künftige Reisen: 1) Zahlen Sie Flüge immer mit Kreditkarte — der Chargeback ist Ihre effektivste Absicherung. 2) Schließen Sie eine Reiseversicherung mit Insolvenzschutz ab. 3) Buchen Sie Pauschalreisen statt Einzelflüge, wenn Sie maximalen Schutz wollen. 4) Stellen Sie EU261-Ansprüche sofort nach dem Vorfall — nicht erst Monate später.

Häufige Fragen

Kann ich noch Entschädigung von Air Berlin fordern?
Das Insolvenzverfahren von Air Berlin ist weitgehend abgeschlossen. Neue Forderungsanmeldungen sind im Hauptverfahren nicht mehr möglich. Wenn Sie Ihre Forderung bis zur Frist nicht angemeldet hatten, sind die Möglichkeiten sehr begrenzt. Prüfen Sie Reiseversicherung und Kreditkarten-Chargeback, auch wenn die Fristen meist abgelaufen sind.

Was ist der Unterschied zwischen Insolvenz und Betriebseinstellung?
Air Berlin war insolvent — die Gesellschaft hatte keine Zahlungsfähigkeit mehr. Germanwings hingegen hat den Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen (COVID-19-Strategie des Mutterkonzerns Lufthansa) freiwillig eingestellt. Germanwings ist als juristische Person noch existent, aber nicht mehr im Flugbetrieb aktiv. Ansprüche gegen Germanwings unterliegen daher normalen zivilrechtlichen Regeln, nicht dem Insolvenzrecht — was bedeutet, dass die Verjährung das entscheidende Kriterium ist.

Wann verjähren EU261-Ansprüche gegen Germanwings?
In Deutschland gilt die 3-jährige Verjährungsfrist des BGB (§ 195), die zum Ende des Kalenderjahres läuft. Ansprüche aus Germanwings-Flügen bis Ende 2019 verjährten am 31.12.2022. Ansprüche aus Flügen von Januar bis April 2020 (letztes Betriebsjahr) verjährten am 31.12.2023. Für das Jahr 2026 sind praktisch alle Germanwings-Ansprüche verjährt — es sei denn, es lagen besondere Umstände vor, die die Verjährung hemmten (z. B. Verhandlungen mit der Airline oder Einreichung einer Klage).

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