Gruppenreise verspätet: Sammelantrag für alle Passagiere stellen
Der Flug der Reisegruppe hatte 4 Stunden Verspätung — und jetzt fragen sich 15 Personen, wie sie gemeinsam Entschädigung beantragen können. Die gute Nachricht: EU261 gibt jedem Einzelnen individuelle Rechte. Mit einer Vollmacht kann eine Person für alle handeln.
Individuelle Rechte in der Gruppe
EU261/2004 verleiht Rechte dem einzelnen Passagier — nicht der Gruppe als Ganzes. Das bedeutet: Jede Person an Bord hat einen eigenen, individuellen Anspruch auf Entschädigung. Eine Gruppenreise mit 20 Personen und 4 Stunden Verspätung auf einer 2.000 km langen Strecke ergibt also:
Rechenbeispiel Gruppe
20 Personen × 400€ (Strecke 1.500–3.500 km) = 8.000€ Gesamtentschädigung für die Gruppe. Es lohnt sich, diesen Anspruch gemeinsam zu koordinieren.
Da jeder Anspruch individuell ist, muss grundsätzlich auch jeder Passagier seinen Anspruch selbst geltend machen — es sei denn, Sie nutzen eine Vollmacht, um jemanden für die Gruppe handeln zu lassen.
Sammelantrag — so geht's
Eine Person in der Gruppe (z.B. der Reisegruppenleiter oder die buchende Person) kann im Namen aller einen Sammelantrag stellen. Gehen Sie so vor:
- Vollmacht einholen — alle Gruppenmitglieder erteilen schriftlich die Erlaubnis, dass Sie in ihrem Namen handeln dürfen (Details im nächsten Abschnitt).
- Daten sammeln — Name, Buchungsreferenz und Kontodaten jedes Gruppenmitglieds, das eine Entschädigung erhalten möchte. Alternativ: Das Geld wird an eine Person ausgezahlt, die es verteilt.
- Sammelantrag schreiben — ein Anschreiben an die Airline mit der Liste aller Passagiere, Flugnummer, Datum, Verspätungsdauer und dem geforderten Gesamtbetrag. Fügen Sie die Vollmachten bei.
- Dokumentation beilegen — alle Bordkarten oder Buchungsbestätigungen der Gruppe.
Auszahlung regeln
Klären Sie vorab in der Gruppe, ob das Geld an eine Person ausgezahlt werden soll (die es dann verteilt) oder direkt an jeden Einzelnen. Bei Sammelanträgen ohne Einzelkontodaten überweist die Airline in der Regel an die antragstellende Person.
Vollmacht erteilen
Eine Vollmacht für Flugentschädigungsansprüche muss nicht notariell beglaubigt sein. Eine einfache schriftliche Erklärung genügt. Sie sollte folgende Punkte enthalten:
Inhalt der Vollmacht
- ✓ Name und Adresse des Vollmachtgebers (Passagier)
- ✓ Name der bevollmächtigten Person
- ✓ Flugnummer und Datum des betroffenen Fluges
- ✓ Erklärung: „Ich bevollmächtige [Name] zur Geltendmachung meines EU261-Anspruchs für den Flug [NUMMER] vom [DATUM]"
- ✓ Datum und Unterschrift
Eine einfache E-Mail des Passagiers an die bevollmächtigte Person — mit dem Ausdruck der Zustimmung — wird von den meisten Airlines akzeptiert. Bei Claim Companies ist der Prozess in der Regel noch einfacher, da diese standardisierte Vollmachtsformulare haben.
Claim Companies für Gruppen
Für Gruppen ist eine Claim Company oft die praktischste Lösung:
- Standardisierter Prozess: Claim Companies haben fertige Formulare für Gruppenanträge — jedes Mitglied füllt ein Formular aus, der Rest läuft automatisch.
- Kein Koordinationsaufwand: Die Claim Company kümmert sich um Kommunikation, Nachfassen und ggf. rechtliche Schritte.
- Erfolgsbasierte Vergütung: Kein Risiko — die bei ClaimWinger fällt nur im Erfolgsfall eine feste Provision von 30% an.
- Direktauszahlung: Viele Claim Companies zahlen direkt an jeden Passagier aus, ohne dass eine Person die Verteilung übernehmen muss.
Besondere Fälle
Minderjährige in der Gruppe: Minderjährige Passagiere haben ebenfalls individuelle EU261-Rechte. Der Anspruch muss durch einen Erziehungsberechtigten geltend gemacht werden.
Geteilte Buchungen: Wenn die Gruppe auf mehrere Buchungen aufgeteilt ist (z.B. 5 Buchungen à 4 Personen), kann jede Teilbuchung separat reklamiert werden. Die Ansprüche sind jedoch identisch.
Pauschalreisen: Wenn die Gruppe als Pauschalreise gebucht hat, gelten zusätzlich die Rechte aus dem Reisevertragsrecht gegenüber dem Veranstalter — zusätzlich zu EU261.
Häufige Fragen
Kann eine Person die Entschädigung für die ganze Gruppe beantragen?
Ja — mit schriftlicher Vollmacht aller Gruppenmitglieder. Die bevollmächtigte Person reicht einen Sammelantrag ein. Die Auszahlung kann an eine Person oder direkt an alle erfolgen.
Brauche ich eine Vollmacht?
Ja — für einen Sammelantrag im Namen anderer brauchen Sie deren schriftliche Zustimmung. Eine einfache E-Mail-Erklärung reicht — keine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Ist eine Claim Company für Gruppen schneller?
Meistens ja — besonders bei unkooperativen Airlines. Claim Companies haben standardisierte Gruppenformulare und können bei Ablehnung schnell handeln.
Haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Füllen Sie das Formular aus und prüfen Sie in 2 Minuten, ob Sie bis zu 600 € für einen verspäteten oder annullierten Flug erhalten können.
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