Airline ist insolvent: Was passiert mit meiner Entschädigungsforderung?
Air Berlin 2017, Germania 2019, Flybe 2020, Norwegian in Umstrukturierung — Airlines gehen insolvent, und das nicht selten mitten in der Hauptreisesaison. Wenn Ihre Airline die Zahlungsunfähigkeit erklärt, stehen Passagiere vor einer doppelten Misere: Der Flug fällt aus, und die rechtlichen Ansprüche, die eigentlich zur Entschädigung berechtigen würden, sind plötzlich kaum noch durchsetzbar. Was können Sie tun?
EU261-Anspruch bei Insolvenz
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt Passagiere bei Verspätungen, Annullierungen und Denied Boarding. Sie verpflichtet Fluggesellschaften zur Zahlung von bis zu 600 Euro Entschädigung. Doch was passiert, wenn die betreffende Airline gar keine Zahlungen mehr leisten kann — weil sie insolvent ist?
Rechtlich gesehen erlischt der EU261-Anspruch nicht durch die Insolvenz. Er bleibt bestehen. Das Problem ist die praktische Durchsetzung: Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Airline wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Alle Gläubiger — also auch Passagiere mit EU261-Ansprüchen — müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Der Insolvenzverwalter prüft alle Forderungen, erstellt eine Masse aus dem verbleibenden Vermögen der Airline und verteilt diese nach einer gesetzlich festgelegten Rangfolge. Ungesicherte Gläubiger wie normale Passagiere stehen dabei am Ende der Schlange — hinter Mitarbeitern mit Lohnforderungen, dem Finanzamt, Flughafenbetreibern und gesicherten Kreditgebern.
Realistische Erwartungen bei Insolvenz
Die Erfahrung aus vergangenen Airline-Insolvenzen zeigt: Ungesicherte Passagierforderungen erhalten im Insolvenzverfahren meist zwischen 0 % und 10 % ihrer Forderung — und das oft erst nach Jahren. Bei Air Berlin (Insolvenz 2017) erhielten ungesicherte Gläubiger eine Quote von ca. 1–2 %. Planen Sie nicht damit, über das Insolvenzverfahren nennenswert Geld zurückzubekommen.
Sie werden zum ungesicherten Gläubiger
Wenn eine Airline Insolvenz anmeldet, werden alle offenen Forderungen gegenüber der Airline zu Insolvenzforderungen. Das gilt für:
- EU261-Entschädigungsansprüche (Verspätung, Annullierung, Denied Boarding)
- Erstattungsansprüche für bereits bezahlte Tickets
- Schadensersatzansprüche für Folgekosten (Hotel, Mietwagen, verpasste Anschlüsse)
Als ungesicherter Gläubiger müssen Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Das geschieht meist über ein Online-Portal oder per Post an die Insolvenzkanzlei. Die Insolvenzbekanntmachungen werden im Bundesanzeiger (bundesanzeiger.de) veröffentlicht — dort finden Sie die zuständige Insolvenzkanzlei und die Anmeldefrist für Forderungen.
Wichtig: Selbst wenn Sie Ihre Forderung anmelden, bedeutet das keine Garantie auf Zahlung. Die Anmeldung sichert nur Ihren Platz in der Gläubigerrangliste. Ob und wie viel Sie bekommen, hängt von der Insolvenzmasse ab.
Kreditkarten-Chargeback: Ihr bestes Mittel
Der effektivste Weg zur Ticketerstattung bei Airline-Insolvenz ist der Chargeback (Zahlungsrückbuchung) über Ihre Kreditkarte. Wenn Sie das Ticket mit Visa, Mastercard, American Express oder einem anderen Kreditkartenanbieter bezahlt haben, können Sie eine Rückbuchung beantragen — in der Regel wegen „Ware/Dienstleistung nicht erhalten" (service not rendered).
So läuft ein Chargeback ab:
- Kontaktieren Sie Ihren Kreditkartenanbieter (Bank oder Kreditkartenunternehmen) telefonisch oder per Onlinebanking.
- Erklären Sie, dass der Flug ausgefallen ist und die Airline insolvent ist.
- Fordern Sie einen Chargeback für die Ticket-Transaktion.
- Halten Sie bereit: Buchungsbestätigung, Nachweis der Insolvenz (Pressemitteilung, Insolvenzbekanntmachung), Nachweis, dass keine Erstattung von der Airline erfolgte.
Wichtige Fristen: Visa und Mastercard haben unterschiedliche Chargeback-Fristen. Visa erlaubt Chargebacks in der Regel bis zu 120 Tage nach dem geplanten Reisedatum oder dem Datum der Transaktion (je nachdem, was später liegt). Mastercard hat ähnliche Fristen. American Express ist oft kulanter und ermöglicht Chargebacks auch noch nach längeren Zeiträumen.
Chargeback auch bei Debitkarte möglich?
Bei regulären EC-Karten (Debitkarten) ist ein Chargeback in Deutschland deutlich schwieriger, da diese nicht denselben Verbraucherschutz wie Kreditkarten bieten. Der „Chargeback" im klassischen Sinne ist ein Kreditkarten-Instrument. Bei Debitkarten (Maestro, Girocard) kommt nur bei bestimmten Zahlungsarten (z. B. SEPA-Lastschrift) eine Rückbuchung in Frage, und die Fristen sind kürzer.
Reiseversicherung und Reiseschutz
Wenn Sie eine Reiseversicherung mit Insolvenzschutz oder eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, kann diese bei Airline-Insolvenz einspringen. Dabei gibt es wichtige Unterschiede:
Reiserücktrittsversicherung: Deckt in der Regel Stornierungskosten ab, wenn Sie selbst die Reise aus versicherten Gründen nicht antreten können (Krankheit, Todesfall in der Familie). Airline-Insolvenz ist häufig nicht automatisch ein versicherter Grund — prüfen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig.
Reiseversicherung mit Insolvenzschutz: Einige spezielle Policen decken explizit den Ausfall des Reiseanbieters durch Insolvenz ab. Diese sind in Deutschland nicht Standard, aber erhältlich. Wenn Sie diese Police haben, melden Sie den Insolvenzfall sofort bei Ihrer Versicherung.
Kreditkarten-Reiseversicherung: Viele Premium-Kreditkarten (Gold, Platinum) beinhalten automatisch eine Reiseversicherung. Prüfen Sie, ob Ihre Kreditkarte einen Insolvenzschutz oder eine Reiseabbruchversicherung enthält. Diese greift oft dann, wenn Sie das Ticket mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt haben.
Pauschalreise: besonderer Schutz
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben — also ein Reisepaket, das mindestens zwei Leistungen (z. B. Flug + Hotel) kombiniert — genießen Sie nach der EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie 2015/2302/EU, in Deutschland im BGB §§ 651a ff. umgesetzt) einen besonderen Schutz.
Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, eine Insolvenzabsicherung zu haben. Im Fall der Airline-Insolvenz springt diese Absicherung ein. Für Pauschalreisende bedeutet das in der Praxis:
- Wenn Sie bereits im Urlaub sind und der Rückflug ausfällt, organisiert der Reiseveranstalter (oder sein Absicherungsanbieter) einen Ersatz-Rückflug.
- Wenn der Urlaub noch nicht angetreten ist, haben Sie Anspruch auf vollständige Erstattung des Pauschalpreises.
- Wenn der Reiseveranstalter selbst insolvent ist, tritt der Insolvenzversicherer (z. B. ZURICH oder andere Anbieter) ein.
Das Air-Berlin-Debakel 2017 zeigte die Grenzen: Direktgebuchte Flüge bei Air Berlin waren nur über Kreditkarten-Chargeback und Insolvenzquote rückerstattbar. Pauschalreisende, deren Reiseveranstalter Air-Berlin-Flüge genutzt hatten, waren hingegen über den Reiseveranstalter abgesichert.
Fazit für künftige Buchungen
Für künftige Flugbuchungen empfehlen sich drei Schutzmaßnahmen: 1) Bezahlen Sie Flüge mit Kreditkarte statt Debitkarte oder Überweisung — der Chargeback ist Ihre wichtigste Absicherung. 2) Buchen Sie Pauschalreisen statt Einzelflüge, wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen. 3) Prüfen Sie, ob Ihre Reiseversicherung einen Insolvenzschutz enthält — und ergänzen Sie ihn, wenn nicht.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn die Airline mitten in meiner Reise insolvent geht?
Wenn Sie bereits im Ausland sind und Ihr Rückflug ausfällt, ist die EU-Pauschalreiserichtlinie Ihr wichtigster Schutz — sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Individualtouristen sind auf den Reiseveranstalter angewiesen oder müssen sich selbst um einen Ersatzflug kümmern und können dann die Kosten beim Insolvenzverwalter anmelden (mit geringen Erfolgschancen) oder über die Kreditkarte zurückfordern.
Wie war das bei Air Berlin?
Air Berlin meldete im August 2017 Insolvenz an. Passagiere mit direkt gebuchten Tickets erhielten oft nur minimale Insolvenzquoten. Kreditkarten-Chargebacks waren der effektivste Weg für direkte Erstattungen. Das Insolvenzverfahren zog sich über Jahre hin. Pauschalreisende bei Veranstaltern, die Air-Berlin-Flüge gebucht hatten, waren deutlich besser geschützt.
Sollte ich trotzdem Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden?
Ja — immer. Auch wenn die Erfolgsaussichten gering sind, kostet die Anmeldung nichts und sichert Ihren Platz in der Gläubigerrangliste. Manchmal ist die Insolvenzmasse höher als erwartet. Außerdem kann die Forderungsanmeldung für steuerliche Zwecke relevant sein, wenn Sie geschäftlich reisten.
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