Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA): Wann und wie es hilft

8 Minuten Lesezeit

Wenn eine Airline nach einer Verspätung oder Annullierung nicht zahlt, hört man oft den Rat: „Beschwer dich beim Luftfahrt-Bundesamt!" Doch was kann das LBA wirklich tun — und wann ist eine Beschwerde sinnvoll? Dieser Artikel klärt auf.

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Was ist das Luftfahrt-Bundesamt?

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mit Sitz in Braunschweig ist die zentrale Luftfahrtbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es untersteht dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und ist zuständig für die Zulassung von Luftfahrzeugen und Personal, die Überwachung von Sicherheitsstandards sowie — besonders relevant für Passagiere — die Durchsetzung der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EU-Verordnung 261/2004).

Als nationale Durchsetzungsbehörde (National Enforcement Body, NEB) für Deutschland ist das LBA verpflichtet, Beschwerden von Fluggästen entgegenzunehmen und bei systematischen Verstößen gegen EU261 tätig zu werden. Es kann Bußgelder gegen Airlines verhängen und diese zur Einhaltung ihrer Pflichten anhalten.

Kontaktdaten LBA

  • Behörde: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
  • Anschrift: Hermann-Blenk-Straße 26, 38108 Braunschweig
  • Telefon: +49 531 2355-0
  • E-Mail: poststelle@lba.de
  • Online-Beschwerde: www.lba.de → Fluggastrechte → Beschwerde einreichen
  • Zuständigkeit: Flüge ab Deutschland und alle Flüge mit deutschen EU-Airlines weltweit

Wann hilft das LBA?

Eine Beschwerde beim LBA ist nicht dazu gedacht, Ihre persönliche Entschädigung einzutreiben. Das LBA handelt im öffentlichen Interesse. Es hilft Ihnen dennoch in folgenden Szenarien:

  • Systemische Verstöße melden: Wenn eine Airline regelmäßig Ansprüche ablehnt oder bestimmte Rechte (z.B. Betreuungsleistungen) verweigert, kann das LBA eine Untersuchung einleiten und Bußgelder verhängen.
  • Druck erzeugen: Manche Airlines reagieren auf eine Beschwerde beim LBA mit größerer Kooperationsbereitschaft — insbesondere bei deutschen Carriers wie Lufthansa oder Eurowings.
  • Statistischer Druck: Ihre Beschwerde fließt in die europaweite Statistik ein. Häufen sich Beschwerden, geraten Airlines unter regulatorischen Druck.
  • Begleitend zur SÖP oder Klage: Sie können gleichzeitig eine LBA-Beschwerde und ein SÖP-Verfahren oder eine Klage führen.

Beschwerde einreichen — Schritt für Schritt

1

Unterlagen zusammenstellen

Sammeln Sie Buchungsbestätigung, Boardingpass, Flugdaten (Flugnummer, Datum, Abflug-/Zielflughafen), Verspätungsdauer und den gesamten Schriftverkehr mit der Airline.

2

Zuerst die Airline direkt kontaktieren

Schreiben Sie der Airline schriftlich und fordern Sie Ihre Entschädigung nach Art. 7 EU-VO 261/2004. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen. Heben Sie die Ablehnung oder das Schweigen auf.

3

Online-Beschwerdeformular des LBA ausfüllen

Besuchen Sie die LBA-Website und füllen Sie das digitale Beschwerdeformular im Bereich „Fluggastrechte" aus. Laden Sie alle Dokumente als PDF oder JPG hoch.

4

Eingangsbestätigung abwarten

Das LBA bestätigt den Eingang. Eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis Monaten ist normal. Das LBA informiert Sie abschließend über das Ergebnis seiner Prüfung.

5

Parallel SÖP oder Klage einleiten

Für Ihre persönliche Entschädigung warten Sie nicht auf das LBA. Wenden Sie sich gleichzeitig an die SÖP-Schlichtungsstelle oder beauftragen Sie eine Claim Company.

Wichtig: Das Einreichen einer LBA-Beschwerde hemmt nicht die Verjährungsfrist Ihres zivilrechtlichen Anspruchs. Achten Sie darauf, Ihren Anspruch innerhalb von 3 Jahren geltend zu machen.

LBA vs. SÖP — der entscheidende Unterschied

Viele Passagiere verwechseln die beiden Stellen. Die folgende Tabelle klärt, welche Instanz für welchen Zweck zuständig ist:

KriteriumLBA (Behörde)SÖP (Schlichtung)
ZweckÖffentliche Aufsicht, BußgelderIndividuelle Streitbeilegung
Zahlung an Sie?NeinJa (Ziel)
Kosten für SieKostenlosKostenlos
VerjährungshemmungNeinJa
Bindende EntscheidungNein (gegenüber Passagier)Nein (freiwillig)
BearbeitungszeitWochen bis MonateWochen bis 6 Monate

Was kann das LBA nicht?

Das LBA handelt als Regulierungsbehörde — nicht als Ihr persönlicher Anwalt. Folgendes liegt außerhalb seiner Zuständigkeit:

  • Individuelle Entschädigungszahlungen erzwingen: Das LBA kann keine Airline zur direkten Zahlung an Sie verpflichten. Dafür brauchen Sie zivilrechtliche Wege (SÖP, Gericht, Claim Company).
  • Sofortmaßnahmen: Das LBA handelt nicht in Echtzeit; bei einem laufenden Flugchaos hilft es nicht.
  • Ausländische Airlines außerhalb der EU: Für Airlines, die nicht der EU-Aufsicht unterliegen, ist das LBA nur begrenzt zuständig.
  • Pauschalreisen: Für Pauschalreisende gelten teils andere Regelungen; hier ist ggf. das BAFA oder die Reiseveranstalterhaftung relevant.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann das LBA die Airline zur Zahlung zwingen?

Nein. Das LBA kann Bußgelder verhängen, aber keine individuellen Zahlungen an Passagiere anordnen. Für Ihre Entschädigung sind SÖP, Claim Company oder Gericht zuständig.

Wie lange dauert eine LBA-Beschwerde?

Das LBA gibt keine verbindlichen Fristen vor. Erfahrungsgemäß dauert eine abschließende Rückmeldung 2–6 Monate. Warten Sie für Ihre Entschädigung nicht auf das LBA — nutzen Sie parallel andere Wege.

Was ist der Unterschied zwischen LBA und SÖP?

Das LBA ist eine staatliche Aufsichtsbehörde, die Airlines bei Verstößen bestraft. Die SÖP ist eine Schlichtungsstelle, die konkret in Ihrem Fall vermittelt. Für Ihr Geld ist die SÖP der richtigere Weg.

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