Lufthansa Flugverspätung oder Annullierung: Ihre Rechte auf Entschädigung

10 Minuten Lesezeit

Lufthansa ist die größte deutsche Airline und meist zuverlässig. Doch auch beim „Kranich“ kommt es zu Verspätungen, Ausfällen oder Streiks. Wir erklären, wann Ihnen bis zu 600€ Entschädigung zustehen und wie Sie diese erfolgreich einfordern.

Probleme mit Lufthansa?

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Wann zahlt Lufthansa Entschädigung?

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn:

  • Ihr Flug mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort hatte.
  • Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde.
  • Sie aufgrund einer Überbuchung nicht befördert wurden.
  • Sie den Anschlussflug verpasst haben (auf einem Ticket gebucht).

Wichtig: Der Grund für die Störung muss im Verantwortungsbereich von Lufthansa liegen (z.B. technische Defekte, Crew-Planung, Streik des eigenen Personals).

Lufthansa-Streik: Gibt es Geld?

Bei Streiks müssen wir unterscheiden:

  1. Streik des Lufthansa-Personals (Piloten, Kabine): Ja, Anspruch besteht. Der EuGH hat entschieden, dass dies zum normalen Geschäftsrisiko gehört.
  2. Streik am Flughafen (Sicherheitspersonal, Bodenabfertigung): Nein, meist kein Anspruch. Dies gilt als „außergewöhnlicher Umstand“.
  3. Streik der Flugsicherung: Nein. Höhere Gewalt.

Aber: Auch bei „höherer Gewalt“ muss Lufthansa Sie betreuen (Essen, Hotel) und alternative Beförderung anbieten!

Wie viel Entschädigung steht mir zu?

Die Höhe ist gesetzlich festgelegt und hängt von der Flugstrecke ab (nicht vom Ticketpreis!):

250 €
Kurzstrecke
bis 1.500 km
z.B. München - Berlin
400 €
Mittelstrecke
1.500 - 3.500 km
z.B. Frankfurt - Lissabon
600 €
Langstrecke
über 3.500 km
z.B. München - New York

Verpflegung & Hotel bei Wartezeiten

Unabhängig vom Grund der Verspätung muss Lufthansa ab einer bestimmten Wartezeit für Sie sorgen:

  • Verpflegung: Essen und Getränke (oder Gutscheine).
  • Kommunikation: 2 Telefonate oder E-Mails.
  • Hotel: Wenn der Flug erst am nächsten Tag geht, inkl. Transfer.

Ticket-Erstattung vs. Umbuchung

Wurde Ihr Flug annulliert? Dann haben Sie die Wahl:

  1. Erstattung der Ticketkosten (innerhalb von 7 Tagen) ODER
  2. Anderweitige Beförderung zum Endziel (frühestmöglich oder zu einem späteren Wunschtermin).

Lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen abspeisen, wenn Sie Geld zurück möchten!

Vorgehen & Musterbrief

Um Ihre Rechte bei Lufthansa geltend zu machen, können Sie:

  1. Das Online-Formular auf lufthansa.com nutzen (oft kompliziert und versteckt).
  2. Einen Musterbrief per Einschreiben an den Kundenservice senden.
  3. Unseren kostenlosen Rechner nutzen und den Fall an Profis übergeben (kein Kostenrisiko).

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Viele Passagiere geben zu früh auf, wenn Lufthansa "außergewöhnliche Umstände" behauptet. Wir prüfen das genau.

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