Montrealer Übereinkommen: Ihre Rechte bei Gepäckproblemen & internationalen Flügen
Wenn die EU-Fluggastrechteverordnung nicht greift (z.B. Flug von New York nach Tokio mit Delta), schützt Sie das Montrealer Übereinkommen. Besonders wichtig ist es bei Problemen mit dem Koffer.
Was ist das Montrealer Übereinkommen?
Das Montrealer Übereinkommen (MÜ) ist ein internationaler Vertrag, der die Haftung von Airlines bei Personenschäden, Verspätungen und Gepäckproblemen regelt. Es gilt für **internationale Beförderungen** zwischen Vertragsstaaten (über 130 Länder, inkl. EU, USA, China, Japan).
Gepäckverlust & Beschädigung: Die wichtigste Regel
Anders als bei Flugverspätungen gibt es hier keine Pauschalen. Sie bekommen **Schadensersatz** für den tatsächlich entstandenen Schaden (Kofferwert, Kleidung, Notkäufe).
Melden Sie den Schaden sofort am Flughafen (PIR). Schriftliche Reklamation an die Airline innerhalb von 7 Tagen!
Kaufen Sie nur das Nötigste (Hygieneartikel, Unterwäsche). Reklamation innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt.
Taucht der Koffer nach 21 Tagen nicht auf, gilt er als verloren. Sie erhalten Wertersatz.
Wie viel Geld gibt es?
Die Haftung ist auf 1.288 Sonderziehungsrechte (SZR) begrenzt. Das entspricht aktuell etwa 1.600 Euro pro Reisendem.
- Keine Pauschale: Sie müssen Belege vorlegen (Kaufquittung Koffer, Inhalt, Notkäufe).
- Zeitwert: Bei älteren Koffern/Kleidung wird oft ein Abzug "Neu für Alt" vorgenommen.
Flugverspätung international
Auch bei Verspätungen von Personen haftet die Airline für **nachweisbare Schäden** (z.B. verpasster Termin, nutzloses Hotel, Gehaltsausfall) bis ca. 6.000€. Aber Vorsicht:
- Es gibt keine pauschale Entschädigung (wie die 600€ der EU-VO).
- Sie müssen den finanziellen Schaden exakt beweisen.
- Die Airline haftet nicht, wenn sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat.
Unterschied zur EU-Verordnung 261/2004
Das ist oft verwirrend. Hier die Faustregel:
| Kriterium | EU-Verordnung 261 | Montrealer Übereinkommen |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Abflug in EU oder EU-Airline | Weltweit (Vertragsstaaten) |
| Art der Zahlung | Pauschale (250-600€) | Schadensersatz (nachweisbar) |
| Beweislast | Einfach (Zeit der Verspätung) | Schwierig (konkreter Schaden) |
Checkliste: So gehen Sie vor
- PIR-Meldung: Erstellen Sie am Flughafen sofort den Property Irregularity Report (PIR). Ohne den geht nichts!
- Belege sammeln: Heben Sie alle Kassenbons für Ersatzkleidung und Hygieneartikel auf.
- Fristen wahren: Schreiben Sie der Airline eine E-Mail oder einen Brief innerhalb der Fristen (7 Tage bei Schaden, 21 Tage bei Verspätung).
- Hartnäckig bleiben: Airlines versuchen oft, Ansprüche abzuwehren.
Gepäckprobleme oder Flugärger?
Egal ob EU-Recht oder Montrealer Übereinkommen – wir prüfen Ihren Fall und holen das Maximum für Sie raus.
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