Nachtflug verspätet oder annulliert: Wer zahlt Hotel, Transport und Mahlzeiten?
Ihr Nachtflug ist auf morgen früh verschoben worden — und Sie stehen um Mitternacht am Flughafen. Wer bezahlt das Hotel? Wer kümmert sich um den Transport? EU261 Art. 9 enthält klare Antworten. Die Airline ist verpflichtet, für Ihre Unterbringung zu sorgen.
Wann besteht Anspruch auf Hotel?
Nach EU261/2004 Art. 9 hat jeder betroffene Passagier bei längeren Verspätungen oder Annullierungen Anspruch auf Betreuungsleistungen — darunter auch Hotelunterbringung, wenn nötig. Konkret gilt:
- Annullierung: Sofort, wenn Sie über Nacht warten müssen.
- Verspätung ab 5 Stunden (kurze Strecken bis 1.500 km): Recht auf Umbuchung und Betreuung.
- Verspätung ab 3 Stunden: Betreuungspflichten setzen bei allen Strecken ein, wenn der Abflug auf den nächsten Tag verschoben wird.
Wichtig: Betreuungspflichten bei außergewöhnlichen Umständen
Selbst wenn die Airline die Geldentschädigung wegen außergewöhnlicher Umstände (z.B. Sturm, ATC-Streik) verweigern darf — die Pflicht zur Hotelunterbringung und Betreuung bleibt in jedem Fall bestehen. Das hat der EuGH mehrfach bestätigt.
Wie lange muss die Airline zahlen?
Die Hotelunterbringung muss so lange gestellt werden, bis Sie den nächsten verfügbaren Flug nehmen können. Es gibt keine zeitliche Obergrenze — wenn der nächste verfügbare Flug erst in zwei Tagen geht, muss die Airline zwei Nächte zahlen.
Die Unterkunft muss angemessen sein — ein vernünftiges Hotel in der Nähe des Flughafens. Ein Luxushotel auf Kosten der Airline ist nicht garantiert, ein einfaches, sauberes Hotel jedoch schon.
Keine Selbstverschuldung
Wenn Sie freiwillig nach Hause fahren und am nächsten Tag zurückkommen, statt das angebotene Hotel zu nutzen, verlieren Sie den Erstattungsanspruch für das Hotel. Die Taxi- oder Heimfahrt-Kosten können Sie in diesem Fall noch verlangen.
Transport zum Hotel
Neben der Unterkunft selbst muss die Airline auch den Transport zwischen Flughafen und Hotel übernehmen — und zurück am nächsten Morgen. Das umfasst:
- Shuttle-Bus (wird oft direkt vom Hotel organisiert)
- Taxi auf Kosten der Airline (Beleg aufbewahren)
- Öffentliche Verkehrsmittel (Tickets aufbewahren, Erstattung möglich)
Wenn Sie selbst nach Hause fahren (z.B. weil Sie in der Flughafenstadt wohnen) statt ins Hotel zu gehen, können Sie die angemessenen Transportkosten für die Heimfahrt und die Rückfahrt zum Flughafen verlangen.
Checkliste: Was aufbewahren
- ✓ Hotelnachtquittung (vollständige Rechnung, nicht nur Kreditkartenbeleg)
- ✓ Taxibelege oder ÖPNV-Tickets
- ✓ Mahlzeitenquittungen (wenn kein Gutschein ausgestellt)
- ✓ Alle Kommunikation mit der Airline (E-Mail, WhatsApp)
- ✓ Fotos der Anzeigetafeln mit Verspätungsinfos
Mahlzeiten und Getränke
Unabhängig von der Hotelunterbringung hat jeder wartende Passagier Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Getränke — in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. Typischerweise gilt:
- Ab 2 Stunden Wartezeit: Mahlzeiten-Gutschein für Snacks/Getränke
- Ab 5+ Stunden: Vollständige Mahlzeit
- Overnight: Abendessen und Frühstück im Hotel oder als Gutschein
Wenn die Airline keine Gutscheine ausstellt und Sie selbst zahlen, bewahren Sie die Quittungen auf. Angemessene Beträge (ca. 10–20€ pro Mahlzeit) werden erstattet. Alkohol ist in der Regel nicht erstattungsfähig.
Airline verweigert — was tun?
Manche Airlines (insbesondere Billigairlines) versuchen, sich Betreuungspflichten zu entziehen. Wenn das passiert:
- Beharren Sie auf Ihrem Recht — EU261 Art. 9 ist eindeutig. Weisen Sie den Mitarbeiter darauf hin.
- Handeln Sie auf eigene Faust — buchen Sie selbst ein angemessenes Hotel und nehmen Sie ein Taxi. Bewahren Sie alle Belege.
- Notieren Sie, wer Sie abgewiesen hat — Name oder Mitarbeiternummer des Schalterbeamten.
- Nach der Reise Erstattung fordern — reichen Sie alle Belege zusammen mit dem Entschädigungsanspruch bei der Airline ein.
- Bei Ablehnung: söp oder Gericht — die Schlichtungsstelle söp oder das Amtsgericht ist auf Ihrer Seite. Betreuungsleistungen sind nicht verhandelbar.
Häufige Fragen
Wer zahlt mein Hotel wenn mein Flug nachts annulliert wird?
Die Airline — das ist gesetzlich vorgeschrieben nach EU261 Art. 9. Sie müssen nicht selbst zahlen. Die Airline stellt das Hotel oder erstattet angemessene Kosten, die Sie selbst gebucht haben.
Kann ich in ein beliebiges Hotel gehen?
Sie sollten ein angemessenes Hotel wählen — kein Luxushotel. Fragen Sie zunächst am Schalter nach dem Airline-Hotel. Wenn kein Angebot kommt, buchen Sie selbst vernünftig und fordern Sie die Kosten zurück.
Was wenn die Airline kein Hotelzimmer hat?
Buchen Sie selbst und bewahren Sie alle Belege. Notieren Sie, wer Ihnen am Schalter die Verweigerung mitgeteilt hat. Fordern Sie die Kosten zusammen mit dem Entschädigungsanspruch zurück.
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