Flugverspätung wegen Wetter: Wann ist es wirklich ein außergewöhnlicher Umstand?
"Außergewöhnliche Wetterbedingungen" — kaum eine Begründung nutzen Airlines häufiger, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Doch Wetter ist nicht gleich Wetter. Viele Ablehnungen sind rechtlich anfechtbar. Wir zeigen Ihnen, wann Sie trotz Wetterverspätung Anspruch auf Entschädigung haben.
Wann ist Wetter wirklich außergewöhnlich?
Die EU261-Verordnung nennt in Erwägungsgrund 14 explizit Sturm und politische Instabilität als Beispiele für außergewöhnliche Umstände. Doch der EuGH hat klargestellt, dass ein Umstand nur dann außergewöhnlich ist, wenn er:
- Seiner Natur oder Ursache nach nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betreffenden Luftfahrtunternehmens ist
- Sich der tatsächlichen Kontrolle des Luftfahrtunternehmens entzieht
Leichter Regen, normaler Winterfrost, gewöhnlicher Nebel oder vorhersehbare saisonale Stürme erfüllen diese Kriterien in der Regel nicht. Airlines müssen für solche Wetterlagen planen und Sicherheitspuffer einbauen.
Was zählt als außergewöhnlich?
- Außergewöhnliche Schneestürme mit Flughafensperrung
- Tornados, Hurrikane oder sonstige Extremereignisse
- Unvorhergesehener starker Hagelschlag, der Flugzeuge beschädigt
- Blitzeinschläge, die Systeme außer Betrieb setzen
Was zählt NICHT als außergewöhnlich?
- Normaler Winterfrost und Enteisungsbedarf
- Üblicher Nebel an bekannt nebelreichen Flughäfen
- Vorhersehbare saisonale Gewitter
- Leichter Regen oder Wind unter Sicherheitsschwellenwerten
Häufige Airline-Ausreden und wie Sie reagieren
Airlines verwenden standardisierte Ablehnungsschreiben, die auf Wetterbedingungen hinweisen — oft ohne konkrete Details. Hier sind die häufigsten Ausreden und Ihre Gegenargumente:
"Außergewöhnliche Wetterbedingungen am Flughafen"
Fragen Sie nach dem konkreten Wetterereignis, dem Zeitpunkt und Belegen (z. B. Wetterdaten von Meteomatics oder Weather Underground). Normale Witterung wie Enteisungsbedarf im Winter ist kein außergewöhnlicher Umstand.
"Das Flugzeug war durch Wetter am Vorflughafen verspätet"
Die Airline muss beweisen, dass sie kein Ersatzflugzeug hätte einsetzen können. Hat die Airline eine ausreichende Flotte, ist dies schwer zu beweisen.
"Sperrung des Flughafens wegen Sturm"
Bei echter Flughafensperrung durch Behörden ist dies in der Regel ein außergewöhnlicher Umstand. Prüfen Sie jedoch, ob Flüge anderer Airlines gleichzeitig stattgefunden haben — das deutet gegen eine vollständige Sperrung.
Kaskaden-Verspätungen: Wenn das Wetter nicht Ihren Flug traf
Eine häufige Situation: Das Wetterereignis traf nicht Ihren Flug direkt, sondern einen früheren Flug desselben Flugzeugs. Die Airline argumentiert, das Flugzeug sei durch Wetter an einem anderen Flughafen verspätet gewesen.
Der EuGH hat in der Rechtssache Wallentin-Hermann (C-549/07) klargestellt: Die Airline muss nachweisen, dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden. Das bedeutet:
- Hat die Airline ein Ersatzflugzeug eingesetzt oder zumindest geprüft?
- War das Wetterereignis beim Vorflug wirklich außergewöhnlich?
- Hätte eine bessere Planung (z. B. früherer Abflug) die Kaskadenproblematik verhindert?
Wenn die Airline auf Ihren Flug nur indirekt durch Wetter betroffen war und kein Ersatzflugzeug erwogen hat, ist die Außergewöhnlichkeit schwer zu beweisen.
Wer muss das Wetter beweisen?
Die Beweislast liegt bei der Airline. Sie muss nachweisen, dass:
- Das Wetterereignis außergewöhnlich war
- Die Verspätung kausal durch dieses Ereignis verursacht wurde
- Alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätung zu vermeiden
Als Passagier müssen Sie nur Flugnummer, Datum und Verspätungsdauer nachweisen. Die restliche Beweislast trägt die Airline. Lehnt sie Ihren Antrag ab, muss sie konkrete Belege vorlegen.
Tipp: Wetterdaten selbst prüfen
Prüfen Sie die Wetterdaten für den betreffenden Flughafen und Tag auf Websites wie weather.com, Meteoblue oder Wunderground. Wenn das Wetter an dem Tag nicht ungewöhnlich war, ist dies ein starkes Argument gegen die Airline.
Ihre Rechte trotzdem — was immer gilt
Selbst wenn das Wetterereignis wirklich außergewöhnlich war und die Entschädigungszahlung entfällt, haben Sie folgende Rechte:
- Betreuungsleistungen (EU261 Art. 9): Mahlzeiten, Erfrischungen, Hotelunterkunft und Transfer müssen von der Airline übernommen werden
- Vollständige Erstattung (EU261 Art. 8): Bei Annullierung können Sie zwischen vollständiger Ticketerstattung und Umbuchung wählen
- Information (EU261 Art. 14): Die Airline muss Sie über Ihre Rechte informieren
Häufig gestellte Fragen
Ist schlechtes Wetter immer eine Entschuldigung dafür, nicht zu zahlen?
Nein. Die Airline muss beweisen, dass das Wetterereignis außergewöhnlich war und alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden. Normales Winterwetter, gewöhnlicher Nebel oder leichter Regen gelten nicht als außergewöhnliche Umstände.
Was, wenn meine Verspätung durch das Wetterproblem eines früheren Fluges verursacht wurde?
Die Airline muss den genauen Kausalzusammenhang nachweisen und belegen, dass keine zumutbaren Alternativen (z. B. Ersatzflugzeug) verfügbar waren. Ohne diesen Nachweis bleibt Ihr Anspruch bestehen.
Kann die Airline Betreuungsleistungen wegen schlechten Wetters verweigern?
Nein. Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und ggf. Hotel müssen immer bereitgestellt werden, unabhängig davon, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen oder nicht.
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