Verjährungsfrist bei Flugentschädigung: 3 Jahre — aber wann genau beginnen sie?

8 Minuten Lesezeit

Viele Passagiere wissen nicht, dass sie bei einer Flugverspätung oder Annullierung bis zu 3 Jahre Zeit haben, ihre Entschädigung zu fordern. Doch wann genau beginnt die Uhr zu laufen — und wie können Sie die Frist stoppen? Dieser Artikel klärt auf.

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Die 3-Jahres-Regel

Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung (EU-VO 261/2004) unterliegen in Deutschland dem allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsrecht des BGB. Gemäß §§ 195, 199 BGB gilt:

  • Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
  • Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger (also Sie) davon Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
  • Das bedeutet in der Praxis: Die Uhr startet am 31. Dezember des Jahres, in dem der Flug stattfand.

Diese Regelung ist äußerst günstig für Passagiere, da Sie — egal ob Ihr Flug am 1. Januar oder am 30. Dezember eines Jahres war — immer bis zum 31. Dezember des dritten Folgejahres Zeit haben.

Wichtig: Andere Länder, andere Regeln

Nicht alle EU-Länder haben dieselbe Verjährungsfrist. In Österreich gilt eine 3-Jahresfrist, in Frankreich 5 Jahre, in Großbritannien (UK261) 6 Jahre. Dieser Artikel bezieht sich auf deutsches Recht.

Wann beginnt die Verjährung?

Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem:

  1. Der Anspruch entstanden ist (= der Flug stattfand, die Verspätung eingetreten ist), und
  2. Der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Da Passagiere ihre Verspätung im Regelfall direkt am Flugtag erleben, fallen beide Voraussetzungen zusammen: Der Anspruch entsteht und wird bekannt am selben Tag. Die Verjährung beginnt daher stets am 31. Dezember des Jahres des Flugdatums.

Sonderfall: Verspätung erst beim Folgeflug

Bei mehrstufigen Reisen kann es vorkommen, dass erst der letzte Flug zu einer Ankunftsverspätung von über 3 Stunden führt, während frühere Teilstrecken pünktlich waren. In diesem Fall beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Ankunftsverspätung am Endziel — also mit dem Datum des letzten Fluges.

Jahresendregelung (31. Dezember)

Die praktische Konsequenz der Jahresendregelung ist, dass die 3-Jahres-Frist immer am 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Flugjahr endet:

FlugjahrVerjährung beginntVerjährung endetStatus (März 2026)
202201.01.202331.12.2025Verjährt
202301.01.202431.12.2026Bald verjährt!
202401.01.202531.12.2027Noch offen
202501.01.202631.12.2028Noch offen

Achtung: Flüge aus 2023 verjähren Ende 2026!

Wenn Sie 2023 einen verspäteten oder annullierten Flug hatten, läuft Ihre Frist am 31. Dezember 2026 ab. Handeln Sie jetzt — noch ist es nicht zu spät.

Verjährung hemmen — die Uhr stoppen

Wenn Sie befürchten, dass Ihre Frist bald abläuft, können Sie die Verjährung hemmen (§§ 203 ff. BGB). Während der Hemmung läuft die Frist nicht weiter. Folgende Maßnahmen hemmen die Verjährung:

1. SÖP-Schlichtungsverfahren einleiten (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Mit dem Antrag bei der SÖP beginnt die Hemmung. Sie endet 3 Monate nach Abschluss des Verfahrens. Das ist die einfachste und kostenfreie Methode.

2. Klage einreichen (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Mit Einreichung der Klageschrift bei Gericht wird die Verjährung gehemmt. Auch der Mahnbescheid (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB) hemmt die Verjährung ab Antragstellung.

3. Verhandlungen mit der Airline (§ 203 BGB)

Solange beide Parteien aktiv über den Anspruch verhandeln (Schriftverkehr hin und her), ist die Verjährung gehemmt. Reine Ablehnung ohne Verhandlungsbereitschaft zählt nicht.

Was hemmt die Verjährung NICHT?

  • Eine formlose E-Mail oder Brief an die Airline ohne Antwort
  • Eine LBA-Beschwerde (öffentlich-rechtlich, kein Einfluss auf Zivilrecht)
  • Das bloße Warten auf eine Antwort der Airline

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Flug am 10. August 2023

Verjährung beginnt: 31.12.2023. Verjährung endet: 31.12.2026. Sie haben noch bis Ende 2026 Zeit. Aber: Je später Sie handeln, desto schwieriger wird die Beweisführung. Handeln Sie jetzt.

Beispiel 2: Flug am 5. Februar 2024 mit SÖP-Antrag am 1. März 2026

Verjährung endet regulär: 31.12.2027. Mit SÖP-Antrag: Hemmung beginnt am 1. März 2026. Nach Ende des SÖP-Verfahrens läuft die Restfrist weiter. Kein Problem — Sie haben ausreichend Zeit.

Beispiel 3: Flug am 20. Dezember 2022

Verjährung endet: 31.12.2025. Da wir März 2026 haben, ist dieser Anspruch leider verjährt — außer Sie haben vorher eine Hemmung ausgelöst (SÖP, Klage etc.).

Häufige Fragen (FAQ)

Wann beginnt die 3-Jahres-Frist für meinen Flug?

Die Frist beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem der Flug stattfand. Für einen Flug am 15. März 2023 läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2026.

Stoppt die Frist, wenn ich eine formelle Beschwerde schicke?

Nein. Eine Beschwerde an die Airline allein hemmt die Verjährung nicht. Sie müssen ein Schlichtungsverfahren (SÖP), eine Klage oder einen Mahnbescheid einleiten, um die Frist zu stoppen.

Kann ich 2026 noch einen Flug aus 2023 reklamieren?

Ja, Flüge aus 2023 können noch bis 31. Dezember 2026 geltend gemacht werden. Handeln Sie aber bald — das Jahresende rückt näher.

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