Wet Lease: Wer haftet für Entschädigung wenn ein Mietflugzeug fliegt?

7 Minuten Lesezeit

Sie sitzen am Gate, warten auf Ihren Lufthansa-Flug — und plötzlich fährt ein Flugzeug in einer völlig anderen Lackierung heran. „Condor" oder „SmartLynx" steht auf dem Rumpf, aber der Flug läuft unter Ihrer Lufthansa-Buchungsnummer. Das ist ein Wet Lease. Wenn dieser Flug jetzt verspätet ist oder ausfällt: Wer zahlt Ihre Entschädigung? Die Antwort ist klarer als erwartet — und für Sie als Passagier praktisch sehr einfach.

Wet-Lease-Flug verspätet?

Prüfen Sie jetzt, wer für Ihre Entschädigung haftet — und wie Sie bis zu 600€ erhalten.

Was ist ein Wet Lease?

In der Luftfahrt bezeichnet „Wet Lease" ein Arrangement, bei dem eine Fluggesellschaft (Lessee, also die Mieterin) von einer anderen Airline (Lessor, also dem Verleiher) ein vollständiges Betriebspaket mietet. Dieses Paket umfasst:

  • A — Aircraft (Flugzeug)
  • C — Crew (Cockpit und Kabine)
  • M — Maintenance (Wartung)
  • I — Insurance (Versicherung)

Dieses ACMI-Paket ist der Kern des Wet Lease. Die mietende Airline bezahlt pro Flugstunde und kann kurzfristig Kapazitäten aufbauen, ohne eigene Flugzeuge kaufen oder leasen zu müssen. Für Passagiere ist das Wet-Lease-Arrangement in der Regel vollständig unsichtbar — der Flug läuft unter der Flugnummer der buchenden Airline, das Ticket enthält keinen Hinweis auf den eigentlichen Betreiber.

Wet Lease ist in der Luftfahrt weit verbreitet, besonders in folgenden Situationen:

  • Saisonaler Kapazitätsaufbau in der Hauptreisesaison (Sommer, Weihnachten)
  • Technische Probleme in der eigenen Flotte, wenn Ersatzflugzeuge kurzfristig benötigt werden
  • Start neuer Strecken, bevor eigene Maschinen vorhanden sind
  • Notfall-Kapazitäten nach unerwarteten Ereignissen (z. B. nach einer Flugzeugkatastrophe)

Bekannte Wet-Lease-Betreiber in Deutschland

In Deutschland nutzen große Airlines wie Lufthansa, Condor und TUI Fly regelmäßig Wet Lease. Häufige Lessor-Airlines in Europa sind SmartLynx (Lettland), GetJet (Litauen), Blue Air und andere spezialisierte ACMI-Anbieter. Diese Gesellschaften sind für Passagiere kaum bekannt, fliegen aber Millionen von Urlauberflügen pro Jahr unter den Flugnummern anderer Airlines.

Haftung beim Vertragspartner

Die entscheidende Frage bei Wet Lease und EU261 ist: Wer ist das „ausführende Luftfahrtunternehmen" im Sinne der Verordnung?

Hier unterscheidet sich die Wet-Lease-Situation grundlegend von Codeshare-Flügen: Bei Wet Lease fliegt das Flugzeug unter der AOC (Air Operator Certificate) der mietenden Airline und unter deren Flugnummer. Das bedeutet: Lufthansa, die das Flugzeug von SmartLynx gemietet hat, ist rechtlich das ausführende Luftfahrtunternehmen — nicht SmartLynx.

Die Begründung: Beim Wet Lease übernimmt die mietende Airline die vollständige betriebliche Kontrolle. Sie legt Abflugzeiten fest, bestimmt die Streckenführung und ist für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich. SmartLynx stellt nur das „Werkzeug" (Flugzeug und Crew), hat aber keine Entscheidungsgewalt über den Flugbetrieb.

Für Sie als Passagier bedeutet das: Klagen Sie gegen die Airline, bei der Sie gebucht haben — nicht gegen den Wet-Lease-Betreiber. Wenn Sie bei Lufthansa gebucht haben und der Flug von einem SmartLynx-Flugzeug durchgeführt wurde, richten Sie Ihren EU261-Anspruch gegen Lufthansa.

ACMI vs. Dry Lease

Um die Haftungsfrage vollständig zu verstehen, ist die Abgrenzung zwischen Wet Lease (ACMI) und Dry Lease wichtig:

Wet Lease (ACMI): Die mietende Airline mietet Flugzeug + Crew + Wartung + Versicherung. Die Crew kommt von der verleihenden Airline und untersteht deren operativem Regelwerk. Der Flug läuft unter der AOC und Flugnummer der mietenden Airline. EU261-Haftung: Mietende Airline.

Dry Lease: Die mietende Airline mietet nur das Flugzeug — ohne Crew, ohne Wartungsverantwortung. Die mietende Airline stellt eigene Crew und Wartung. Das Flugzeug wird vollständig in den Betrieb der mietenden Airline integriert, als wäre es ein eigenes Flugzeug. EU261-Haftung: Ebenfalls die mietende (operierende) Airline.

In beiden Fällen — Wet Lease und Dry Lease — ist also die Airline, die den Flug unter ihrer Flugnummer durchführt und Tickets verkauft, für EU261-Zwecke verantwortlich. Der Eigentümer des Flugzeugs spielt für Ihre Ansprüche keine Rolle.

Wichtig: Wet Lease ist für Sie als Passagier irrelevant

Ob Ihre Airline das Flugzeug selbst besitzt, gemietet oder im Wet Lease betrieben hat — das ändert nichts an Ihrem EU261-Anspruch. Richten Sie sich immer an die Airline auf Ihrem Ticket. Diese Airline ist verantwortlich und kann etwaige Regressansprüche intern gegen den Wet-Lease-Betreiber klären — das ist nicht Ihr Problem.

Gegen wen Sie klagen sollten

Die Antwort ist einfach: Immer gegen die Airline, bei der Sie gebucht haben. Bei Wet Lease ist das die buchende und operierende Airline — also die Gesellschaft, deren Flugnummer auf Ihrem Ticket steht.

Praktisches Vorgehen:

  • Schritt 1: Identifizieren Sie die buchende Airline (steht auf Ihrem Ticket und in der Buchungsbestätigung).
  • Schritt 2: Stellen Sie den EU261-Anspruch direkt bei dieser Airline. Nutzen Sie das offizielle Beschwerdeformular auf der Airline-Website.
  • Schritt 3: Falls die Airline ablehnt oder auf den Wet-Lease-Betreiber verweist: Das ist kein rechtlicher Grund zur Verweigerung. Die buchende Airline kann sich nicht durch den Hinweis auf einen externen Betreiber von ihrer EU261-Haftung befreien.
  • Schritt 4: Bei anhaltender Verweigerung: SÖP, LBA oder Klage beim zuständigen Amtsgericht. Verweisen Sie in Ihrer Klagebegründung darauf, dass Wet Lease die EU261-Haftung der buchenden Airline nicht aufhebt.

Reales Beispiel: Condor hat regelmäßig in Hochsaison Wet-Lease-Flüge eingesetzt. Wenn ein Condor-Flug, der von einer gemieteten SmartLynx-Maschine durchgeführt wird, 4 Stunden Verspätung hat, richtet sich der Anspruch gegen Condor — nicht gegen SmartLynx. Condor hat den Beförderungsvertrag mit dem Passagier geschlossen und ist für die Durchführung verantwortlich. SmartLynx ist ein Subunternehmer von Condor, kein Vertragspartner des Passagiers.

Häufige Fragen

Kann die Airline die EU261-Haftung auf den Wet-Lease-Betreiber abwälzen?
Nein. Im Verhältnis zum Passagier ist die buchende Airline verantwortlich. Sie kann intern gegen den Wet-Lease-Betreiber Regress nehmen, wenn der Defekt auf dessen Seite lag — aber das ist eine interne Angelegenheit zwischen den Unternehmen. Für Sie als Passagier bleibt die buchende Airline Ihr alleiniger Ansprechpartner für EU261-Ansprüche.

Was ist, wenn der Wet-Lease-Betreiber insolvent geht?
Auch dann bleibt Ihre buchende Airline haftbar. Das ist ein wesentlicher Vorteil des EU261-Systems: Als Passagier sind Sie nicht von der Finanzlage des eigentlichen Flugzeugbetreibers abhängig. Nur wenn Ihre buchende Airline selbst insolvent ist, greifen die Insolvenzregeln (siehe unser Artikel zur insolventen Airline).

Gilt dasselbe für Charterflüge?
Charterflüge werden oft über Reiseveranstalter gebucht, die Flugkapazitäten bei Charterairlines einkaufen. Die Haftungsstruktur ist ähnlich: Der Reiseveranstalter ist Ihr Vertragspartner und haftet für Ihre Rechte. Bei Direktbuchungen bei einer Charterairline gilt EU261 genauso wie bei Linienflügen, sofern der Flug in einem EU-Staat startet.

Jetzt Anspruch prüfen

War Ihr Flug ein Wet-Lease-Flug mit Verspätung oder Annullierung? Egal ob das Flugzeug gemietet war oder nicht — Ihr Anspruch bleibt bestehen. Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Sie bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten können.

✈️ Jetzt prüfen — kostenlos

Haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Füllen Sie das Formular aus und prüfen Sie in 2 Minuten, ob Sie bis zu 600 € für einen verspäteten oder annullierten Flug erhalten können.

Kostenlose PrüfungZahlen nur bei ErfolgKein Risiko, keine Verpflichtung

ClaimWinger-Formular wird geladen…

Kostenlos Entschädigung prüfen

Nochmals prüfen — haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Kostenlose Prüfung • Bis zu 600 € • Zahlen nur bei Erfolg

Auf ClaimWinger prüfen →

    War Ihr Flug verspaetet oder annulliert?

    Pruefen Sie, ob Ihnen bis zu 600 EUR Entschaedigung zusteht.