Entschädigung bei Streik: Wann zahlt die Airline bei Flugausfall?
15. März 2026 · ClaimWinger Rechtsexperten · 7 Minuten Lesezeit
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Airlines lehnen Entschädigungen bei Streik häufig mit dem Argument ab, es handle sich um einen außergewöhnlichen Umstand. Doch das stimmt nicht immer. Ein wegweisendes EuGH-Urteil aus 2022 hat die Regeln grundlegend geändert. Hier erfahren Sie, wann Sie trotz Streik Entschädigung erhalten.
EuGH-Urteil C-28/20 (Airhelp vs. SAS, 23.03.2022)
Ein Streik des eigenen Personals (Piloten, Cabin Crew) gilt laut Europäischem Gerichtshof nicht als außergewöhnlicher Umstand im Sinne von EU261/2004. Die Airline muss zahlen.
Die drei Streiktypen und ihre Auswirkungen
Nicht jeder Streik ist gleich. Entscheidend ist, wer streikt:
Typ 1: Streik des eigenen Airline-Personals
Piloten, Flugbegleiter, Techniker der Airline selbst streiken.
Entschädigung: ✓ JA — laut EuGH C-28/20 kein außergewöhnlicher Umstand
Beispiele: Ryanair-Pilotenstreik 2018, Lufthansa-Streik 2023/2024, easyJet-Kabinen-Crew-Streik
Typ 2: Wilder Streik (nicht von Gewerkschaft organisiert)
Spontaner Ausstand ohne offizielle Gewerkschaftsbeteiligung — oft als Reaktion auf plötzliche Ereignisse.
Entschädigung: ⚠ Abhängig vom Einzelfall
Courts entscheiden unterschiedlich. Tendenz: Auch wilder Streik eigener Mitarbeiter = kein außergewöhnlicher Umstand.
Typ 3: Streik Dritter (Bodenstreik, Fluglotsen)
Abfertigungspersonal, Sicherheitskontrollen, Fluglotsen (Eurocontrol/DFS) oder Bodencrew eines Drittunternehmens streiken.
Entschädigung: ✗ NEIN — gilt als außergewöhnlicher Umstand
Beispiele: Streik der Lufthansa Ground Services (separates Unternehmen), ATC-Streik in Frankreich
Schnellübersicht: Entschädigung bei Streik
| Streiktyp | Entschädigung | Erstattung | Betreuung |
|---|---|---|---|
| Eigene Piloten/Crew streiken | ✓ Ja | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Eigene Techniker streiken | ✓ Ja | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Wilder Streik eigener Mitarbeiter | ⚠ Meist ja | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Bodenabfertigung (Drittunternehmen) | ✗ Nein | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Fluglotsenstreik (ATC) | ✗ Nein | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Sicherheitskontrollen streiken | ✗ Nein | ✓ Ja | ✓ Ja |
Das EuGH-Urteil von 2022 im Detail
Vor dem Urteil C-28/20 konnten Airlines Streiks pauschal als außergewöhnliche Umstände anführen, um Entschädigungen zu verweigern. Das EuGH hat das 2022 grundlegend geändert:
Was das Urteil besagt:
- Streik des eigenen Personals ist intern, nicht extern. Die Airline kann und muss Tarifverhandlungen führen. Arbeitskampf ist ein inhärentes Risiko des Airline-Betriebs.
- Nur Streiks, die von außen aufgezwungen werden, können außergewöhnliche Umstände sein (z. B. Fluglotsenstreik, staatlich angeordneter Ausstand).
- Die Airline trägt die Beweislast: Sie muss nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Annullierung zu verhindern.
Praktische Folge: Ryanair, Lufthansa, easyJet und andere Airlines können sich bei Streiks ihres eigenen Personals nicht mehr auf außergewöhnliche Umstände berufen. Die Entschädigung ist fällig.
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Unabhängig davon, ob ein Entschädigungsanspruch besteht: Die folgenden Rechte gelten immer bei einer streikbedingten Annullierung:
Immer: Ticketerstattung oder Umbuchung
- Volle Rückerstattung des Ticketpreises (inkl. Steuern)
- Oder Umbuchung auf nächsten verfügbaren Flug
- Oder Umbuchung zu einem späteren Datum nach Wahl
- Zahlungsfrist: 7 Tage
Immer: Betreuungsleistungen am Flughafen
- Mahlzeiten und Getränke (ab 2h Wartezeit)
- Hotel bei notwendiger Übernachtung
- Transfer Hotel ↔ Flughafen
- 2 Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon/E-Mail)
Wichtig: Belege aufheben!
Wenn die Airline keine Betreuungsleistungen organisiert, können Sie Kosten selbst auslegen und danach zurückfordern. Heben Sie alle Belege auf: Hotelrechnung, Restaurantquittungen, Taxi etc.
Airline lehnt mit Verweis auf Streik ab — was tun?
- 1
Streiktyp identifizieren
Recherchieren Sie, wer genau gestreikt hat. Waren es die eigenen Piloten/Crew der Airline? Dann greift das EuGH-Urteil C-28/20. Oder war es Bodenpersonal eines Drittunternehmens? Dann ist der Anspruch schwieriger.
- 2
Ablehnungsschreiben analysieren
Welchen genauen Streiktyp nennt die Airline? Stimmt die Begründung mit dem tatsächlichen Geschehen überein? Airlines verwechseln oder verschleiern oft den Streiktyp.
- 3
Widerspruch einlegen
Schreiben Sie an die Airline und zitieren Sie das EuGH-Urteil C-28/20 (Airhelp gegen SAS). Stellen Sie klar, dass ein Streik eigener Mitarbeiter kein außergewöhnlicher Umstand ist. Setzen Sie Frist von 14 Tagen.
- 4
SÖP-Schlichtung oder ClaimWinger
Wenn die Airline weiter ablehnt: SÖP-Schlichtung kostenlos einschalten oder ClaimWinger beauftragen. Bei einer Entschädigungssumme von 250–600€ lohnt sich der Aufwand.
Bekannte Streikfälle und deren Einordnung
| Airline / Streikfall | Streiktyp | Entschädigung |
|---|---|---|
| Lufthansa Pilotenstreik (ver.di) | Eigenes Personal | ✓ Ja |
| Ryanair Piloten/Crew-Streik | Eigenes Personal | ✓ Ja |
| easyJet Kabinenpersonal-Streik | Eigenes Personal | ✓ Ja |
| Frankfurter Flughafen-Streik (Fraport) | Drittunternehmen | ✗ Nein |
| Fluglotsenstreik Frankreich (DGAC) | Staatliche Behörde | ✗ Nein |
| Sicherheitsstreik (ver.di, Sicherheitsdienste) | Drittunternehmen | ✗ Nein |
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Anspruch jetzt prüfen →Häufige Fragen zu Entschädigung bei Streik
Habe ich bei Flugausfall wegen Streik Anspruch auf Entschädigung?▼
Es hängt vom Streiktyp ab. Streikt das eigene Personal der Airline (Piloten, Cabin Crew), haben Sie nach EuGH C-28/20 Anspruch auf Entschädigung. Streikt Bodenpersonal eines Drittunternehmens oder Fluglotsen, gilt das als außergewöhnlicher Umstand — kein Entschädigungsanspruch.
Was ist der Unterschied zwischen eigenem Streik und Bodenstreik?▼
Eigener Streik: Mitarbeiter der Airline selbst legen die Arbeit nieder. Bodenstreik: Mitarbeiter eines separaten Unternehmens (z.B. Fraport, externe Abfertiger) streiken. Nur beim eigenen Streik gibt es Entschädigung nach EU261.
Habe ich bei Streik Anspruch auf Ticketerstattung?▼
Ja, immer. Egal ob eigener Streik oder Bodenstreik: Die Airline muss bei jeder Annullierung den vollen Ticketpreis erstatten oder einen Ersatzflug anbieten. Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Entschädigungsanspruch.
Bekomme ich Betreuungsleistungen bei Streik?▼
Ja, immer. Mahlzeiten, ggf. Hotel und Transfer — diese Pflicht gilt bei jeder Annullierung, unabhängig vom Grund. Auch wenn kein Entschädigungsanspruch besteht, muss die Airline Betreuungsleistungen bereitstellen.
Die Airline behauptet, der Streik war außergewöhnlich. Was tun?▼
Prüfen Sie, wer gestreikt hat. War es eigenes Personal: Zitieren Sie EuGH C-28/20 und verlangen Sie die Zahlung. Lehnt die Airline weiter ab, wenden Sie sich an SÖP oder ClaimWinger.