Entschädigung vs. Erstattung beim Flug — was ist der Unterschied?
15. März 2026 · ClaimWinger Rechtsexperten · 6 Minuten Lesezeit
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Viele Passagiere verwechseln Entschädigung und Erstattung — oder wissen nicht, dass sie beide Ansprüche gleichzeitig geltend machen können. Dieser Artikel erklärt den Unterschied klar und zeigt, wann welcher Anspruch besteht.
Kurzüberblick
- Entschädigung (Ausgleichszahlung): 250–600€ Pauschale für Unannehmlichkeiten
- Erstattung (Ticketrückerstattung): Rückzahlung des Ticketpreises
- Beide Ansprüche können gleichzeitig bestehen
- Grundlage: EU-Verordnung Nr. 261/2004
Was ist die Entschädigung (Ausgleichszahlung)?
Die Entschädigung nach Art. 7 EU261/2004 ist eine pauschale Ausgleichszahlung für die Unannehmlichkeiten, die durch Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung entstehen. Sie ist unabhängig von den tatsächlich entstandenen Schäden oder Kosten.
Die Höhe hängt ausschließlich von der Flugstrecke ab:
| Flugstrecke | Entschädigung | Beispiel |
|---|---|---|
| Unter 1.500 km | 250€ | Berlin – München |
| 1.500–3.500 km (EU-intern) | 400€ | Frankfurt – Madrid |
| 1.500–3.500 km (außerhalb EU) | 400€ | München – Marrakesh |
| Über 3.500 km | 600€ | Frankfurt – New York |
Wann gibt es Entschädigung? Bei Ankunftsverspätung von mind. 3 Stunden, Annullierung (ohne ausreichende Vorabinformation) und Nichtbeförderung (z. B. Overbooking). Nicht bei außergewöhnlichen Umständen wie Extremwetter oder Sicherheitsrisiken.
Was ist die Erstattung (Ticketrückerstattung)?
Die Erstattung nach Art. 8 EU261/2004 ist die vollständige Rückzahlung des gezahlten Ticketpreises. Sie haben Anspruch auf Erstattung, wenn Sie Ihr Reiseziel aufgeben — also entscheiden, den Flug gar nicht mehr anzutreten.
Die Erstattung umfasst den vollen Ticketpreis, inklusive Steuern und Gebühren. Sie wird innerhalb von 7 Tagen fällig.
| Situation | Erstattung möglich? | Details |
|---|---|---|
| Annullierung durch Airline | ✓ Ja | Voller Ticketpreis, 7 Tage |
| Verspätung über 5 Stunden | ✓ Ja | Wenn Sie nicht mehr fliegen wollen |
| Nichtbeförderung (Overbooking) | ✓ Ja | Wenn kein Ersatzflug akzeptiert |
| Verspätung unter 5 Stunden | ✗ Nein | Nur Entschädigung ab 3h möglich |
| Eigene Stornierung | ✗ Nein | Nach Ticketbedingungen der Airline |
Können Entschädigung und Erstattung gleichzeitig beantragt werden?
Ja — in vielen Fällen können beide Ansprüche gleichzeitig geltend gemacht werden. Das ist ein häufiges Missverständnis: Passagiere denken, sie müssen sich entscheiden. Tatsächlich sind es zwei separate Rechte, die nebeneinander bestehen.
Szenario 1: Annullierung, kein Ersatzflug
Entschädigung
250–600€ ✓
(wenn weniger als 14 Tage Vorabinfo)
Erstattung
Voller Ticketpreis ✓
(da Sie nicht fliegen)
Szenario 2: Annullierung, Ersatzflug angenommen
Entschädigung
250–600€ ✓
(ggf. reduziert)
Erstattung
Kein Anspruch ✗
(Sie fliegen ja doch)
Szenario 3: Verspätung 3–5 Stunden, Flug findet statt
Entschädigung
250–600€ ✓
(ab 3h Ankunftsverspätung)
Erstattung
Kein Anspruch ✗
(nur ab 5h Verspätung)
Szenario 4: Verspätung über 5 Stunden, Sie steigen nicht ein
Entschädigung
250–600€ ✓
(ab 3h Ankunftsverspätung)
Erstattung
Voller Ticketpreis ✓
(da Abflugverspätung über 5h)
Entschädigung und Erstattung prüfen lassen
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Airlines bieten häufig Voucher oder Reisegutscheine an — besonders bei Annullierungen. Das ist legal, aber Sie müssen einen solchen Gutschein nicht annehmen.
Sowohl die Entschädigung (Art. 7) als auch die Erstattung (Art. 8) müssen in Geld ausgezahlt werden, wenn Sie das wünschen. Nur wenn Sie freiwillig und ausdrücklich zustimmen, kann die Airline einen Gutschein ausstellen.
Vorsicht vor Voucherannahme
Wenn Sie einen Gutschein annehmen, verzichten Sie in der Regel auf weitere Forderungen. Lesen Sie das Kleingedruckte genau. Im Zweifelsfall: Entschädigung in bar fordern oder ClaimWinger beauftragen.
Was sind Betreuungsleistungen — und gehören sie zur Erstattung?
Nein. Betreuungsleistungen sind ein dritter, separater Anspruch nach Art. 9 EU261/2004. Dazu gehören:
- Mahlzeiten und Erfrischungen (in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit)
- Hotelunterbringung bei Übernachtung notwendig
- Transfer zwischen Flughafen und Hotel
- 2 Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails
Diese Leistungen stehen Ihnen bereits ab einer Wartezeit von 2 Stunden zu (Kurzstrecke) — also auch wenn kein Entschädigungs- oder Erstattungsanspruch besteht. Die Airline muss sie proaktiv anbieten; tut sie das nicht, können Sie Kosten für selbst bezahlte Mahlzeiten oder Hotels zurückfordern (Belege aufheben!).
Alle drei Ansprüche im Überblick
| Anspruch | Rechtsgrundlage | Betrag | Wann? |
|---|---|---|---|
| Entschädigung | Art. 7 EU261 | 250–600€ | Verspätung ≥3h, Annullierung, Nichtbef. |
| Erstattung | Art. 8 EU261 | 100% Ticketpreis | Annullierung, Verspätung ≥5h |
| Betreuung | Art. 9 EU261 | Mahlzeiten, Hotel, Transfer | Ab 2h Wartezeit (je nach Strecke) |
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Jetzt Anspruch prüfen →Häufige Fragen zu Entschädigung und Erstattung
Was ist der Unterschied zwischen Entschädigung und Erstattung beim Flug?▼
Entschädigung (250–600€ Pauschale) ist eine Ausgleichszahlung für Unannehmlichkeiten. Erstattung ist die Rückzahlung des Ticketpreises, wenn Sie den Flug nicht nutzen können. Beide Ansprüche können gleichzeitig bestehen.
Kann ich sowohl Entschädigung als auch Erstattung verlangen?▼
Ja. Bei einer Annullierung können Sie beides fordern: die pauschale Entschädigung von 250–600€ und den vollen Ticketpreis zurück — sofern die Airline Sie nicht mindestens 14 Tage vorher informiert hat.
Bekomme ich bei Verspätung eine Erstattung?▼
Bei Verspätung unter 5 Stunden nur, wenn Sie den Flug nicht mehr antreten wollen und die Verspätung über 5 Stunden liegt. Unterhalb der 5-Stunden-Grenze gibt es keine Ticketerstattung — aber ab 3 Stunden Ankunftsverspätung die Entschädigung von 250–600€.
Was passiert mit der Entschädigung, wenn ich eine Erstattung annehme?▼
Die Entschädigung (250–600€) bleibt Ihnen erhalten. Beide Ansprüche sind unabhängig voneinander. Sie können den Ticketpreis zurückverlangen und trotzdem die Entschädigungszahlung fordern.
Kann die Airline Entschädigung und Erstattung mit Gutscheinen zahlen?▼
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Sie haben das Recht auf Auszahlung in Geld (Banküberweisung). Gutscheine dürfen nur angeboten, nicht aufgezwungen werden.